Die HSK genehmigt das Wiederanfahren von Block 2 des Kernkraftwerks Beznau
Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) genehmigte dem Kernkraftwerk Beznau (KKB) am 25. August 2006 nach dem Abschluss des Brennelementwechsels, den Leistungsbetrieb von Block 2 wieder aufzunehmen. Block 2 war vom 15. August bis 25. August 2006 abgestellt, um Brennelemente zu wechseln. Die HSK hat mehrere Inspektionen durchgeführt und sich dabei vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen vorschriftsgemäss durchgeführt und die Strahlenschutzvorschriften eingehalten wurden.
Die Brennelemente von Block 2 zeigten im vergangenen Betriebszyklus ein gutes Betriebsverhalten. Es wurden keine Schäden an den Brennstäben festgestellt. Während der Revision wurden 8 neue Uran- und 24 neue MOX- (Mischoxid) Brennelemente in den Reaktor eingesetzt. Im 33. Betriebszyklus enthält der Reaktorkern 85 Uran- und 36 MOX-Brennelemente.
Während der Abstellung wurden neben dem Brennstoffwechsel noch diverse wiederkehrende Instandhaltungs- und Prüfarbeiten durchgeführt. Erwähnenswert ist hierbei, dass am Deckel des Reaktordruckbehälters visuelle Prüfungen vorgenommen wurden. Es ergaben sich dabei keine Befunde.
Als Folge des Störfalls im schwedischen Kernkraftwerk Forsmark verlangte die HSK von allen schweizerischen Kernkraftwerksbetreibern eine Überprüfung der Sicherheitssysteme und der sicheren Stromversorgung ihrer Anlagen gegen Überspannungseinwirkungen (z. B. Blitzschlag, Kurzschluss). Die von KKB vorgelegte Analyse zeigt, dass die nukleare Sicherheit der beiden Blöcke von Beznau bei Überspannungseinwirkungen gewährleistet bleibt. Die redundanten und diversitären Notstromsysteme weisen eine hohe Zuverlässigkeit auf. Ein sicherer Betrieb beider Blöcke ist somit gewährleistet.
Die Bestimmungen der Strahlenschutzgesetzgebung wurden eingehalten. Fachpersonal des Strahlenschutzes begleitete die Arbeiten in der kontrollierten Zone, um den Schutz des Personals sicherzustellen. Die Strahlendosen, welche das Personal während der Revision erhalten hat, liegen im Bereich des geplanten Werts. Die Strahlendosis jeder eingesetzten Person lag deutlich unterhalb von 20 mSv, dem zulässigen Wert für „beruflich strahlenexponierte Personen“.
Nach Beendigung der Arbeiten und der Funktionsprüfungen führten die HSK und der Schweizerische Verein für Technische Inspektionen (SVTI) ihre Schlussrundgänge im Werk durch. Dabei wurden keine Befunde registriert, die das Wiederanfahren der Anlage und den sicheren Leistungsbetrieb in Frage stellen würden. Die HSK erteilte aufgrund dieser Ergebnisse am Freitagnachmittag, 25. August 2006, dem Kernkraftwerk Beznau die Erlaubnis zum Leistungsbetrieb von Block 2 über 5 Prozent Nennleistung hinaus.