24. Tagung der Deutsch-Schweizerischen Kommission für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DSK)
Die Deutsch-Schweizerische Kommission für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DSK) hat ihre Jahrestagung am 23./24. Oktober 2006 in Genf abgehalten. Sie wurde gemeinsam geleitet von U. Schmocker, Direktor der schweizerischen Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) und D. Majer, Ministerialdirigent im deutschen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Neben dem Informationsaustausch über die Sicherheit der Kernanlagen und den Strahlenschutz in beiden Ländern waren die Koordination der Notfallschutzmassnahmen in der Umgebung der grenznahen Kernanlagen und die Bedeutung des Sicherheitsmanagements für den sicheren Betrieb von Kernkraftwerken Themen der Sitzung.
Die DSK wurde im Jahre 1982 mit einer Vereinbarung zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland geschaffen. Vertreter der schweizerischen und deutschen Bundesstellen, der Länder Bayern und Baden-Württemberg, des Kantons Aargau sowie von Fachstellen des Bundes sind Mitglieder der Kommission. In vier Arbeitsgruppen der DSK vertiefen Fachleute beider Länder den Informationsaustausch.
Ein Schwerpunktsthema der DSK-Sitzung ist die gegenseitige Information über die betriebliche Sicherheit der Kernkraftwerke in den beiden Ländern. Es zeigte sich, dass ein hoher Sicherheitsstand bei den deutschen und schweizerischen Kernkraftwerken besteht. Aus aktuellem Anlass wurde ausführlich über die Konsequenzen für die deutschen und schweizerischen Anlagen aufgrund des Störfalls im schwedischen Kernkraftwerk Forsmark berichtet. Es zeigte sich, dass in den Kernkraftwerken beider Länder ein Störfallablauf wie in Forsmark praktisch ausgeschlossen werden kann. Vertieftere Abklärungen sind allerdings für die deutsche Anlage Brunsbüttel angezeigt.
Die vier Arbeitsgruppen der DSK berichteten über ihre Aktivitäten im Jahre 2006 und über die behandelten Schwerpunktthemen. Diese umfassten die Umsetzung des Sicherheitsmanagements in den Kernkraftwerken der beiden Länder, ein Vergleich der in den beiden Ländern zu treffenden Massnahmen zum Schutze der betroffenen Bevölkerung bei einem schweren Unfall sowie der radiologische Arbeitsschutz in den Kernanlagen Deutschlands und der Schweiz und Erfahrungen aus der zweiten Überprüfungskonferenz zum gemeinsamen Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Joint Convention). Die Zielvorstellungen und Ergebnisse sind in beiden Ländern durchaus vergleichbar. Die Bedeutung eines integrierten Sicherheitsmanagements für den sicheren Betrieb eines Kernkraftwerks wurde besonders herausgestrichen.
Der Informationsaustausch der deutschen und der schweizerischen Behörde ist für beide Seiten wertvoll. In Zukunft wird das Protokoll der jährlichen DSK-Tagung öffentlich zugänglich sein.