Strenge Vorgaben für Tiefenlager
«Ich beaufsichtige zusammen mit weiteren Experten die Suche der Nagra nach Standorten für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle. Die Nagra muss sich bei ihren Standort-Vorschlägen an den gesetzlichen Rahmen und unsere sicherheitstechnischen Vorgaben halten. Um zu prüfen, ob diese umgesetzt werden und die Vorschläge dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen, führen wir auch eigene Untersuchungen durch wie hier im Felslabor Mont Terri im Jura.»
Ann-Kathrin Leuz, Leiterin der Sektion Tiefenlagerung & Sicherheitsanalysen
Die radioaktiven Abfälle in der Schweiz stammen zu zwei Dritteln aus Kernkraftwerken, zu einem Drittel aus Medizin, Industrie und Forschung. Für den überwiegenden Anteil der Radiotoxizität der Schweizer Abfälle zeichnen sich also die Kernkraftwerke verantwortlich. Bis die Radioaktivität der Abfälle abgeklungen ist, vergeht viel Zeit. Als nutzniessende Generation sind wir verpflichtet, nachhaltige Lösungen für die Entsorgung radioaktiver Abfälle zu suchen und umzusetzen.
Fachkräfte des ENSI befassen sich mit Entstehung, Behandlung, Zwischenlagerung und Tiefenlagerung radioaktiver Abfälle, sie beaufsichtigen den Transport von radioaktiven Materialien und beaufsichtigen die Stilllegung von Kernanlagen . Bei der Umsetzung des Sachplans geologische Tiefenlager und bei der gesetzlich vorgeschriebenen regelmässigen Aktualisierung des Entsorgungsprogramms beurteilen sie die Vorschläge der Nagra aus sicherheitstechnischer Sicht.
Für die Entsorgung radioaktiver Abfälle gilt grundsätzlich das Verursacherprinzip. Verfahrensführend bei der Suche nach geologischen Tiefenlagerstandorten ist das Bundesamt für Energie (BFE). Vorgeschlagen werden die Standortvorschläge für die Abfallverursacher von der Nationalen Gesellschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra). Die Fachkräfte des ENSI-Bereichs Entsorgung beurteilen die Vorschläge der Nagra unter sicherheitstechnischen Aspekten. Ihre Arbeit basiert auf den gesetzlichen Grundlagen für die Standortauswahl für geologische Tiefenlager. Diese befinden sich insbesondere im Kernenergiegesetz, in der Kernenergieverordnung, in den sicherheitstechnischen Kriterien für die Standortevaluation und in ENSI-Richtlinien.