Die Stilllegungsarbeiten beim Basler Forschungsreaktor sind abgeschlossen

Das ENSI hat den Abschlussbericht zur Stilllegung des Forschungsreaktors der Universität Basel geprüft und sich vergewissert, dass der ehemalige Reaktor keine radiologische Gefahrenquelle mehr darstellt. Aus Sicht des ENSI sind damit, unter Berücksichtigung einer Auflage, alle erforderlichen Voraussetzungen für die Entlassung der Anlage aus der Kernenergiegesetzgebung erfüllt.

Es ist das erste Mal unter der aktuellen Kernenergiegesetzgebung, dass das ENSI einen Abschlussbericht zur Stilllegung einer Kernanlage begutachtet hat: Nachdem die Rückbauarbeiten des Forschungsreaktors der Universität Basel abgeschlossen waren und das ENSI der Aufhebung der kontrollierten Zone zugestimmt hatte, reichte die Universität Basel als Betreiberin den Abschlussbericht zur Stilllegung ein. Das ENSI hat nun das entsprechende Gutachten veröffentlicht: Die Anlage kann aus Sicht des ENSI aus der Kernenergiegesetzgebung entlassen werden.

Der Basler Forschungsreaktor

1958 kaufte die Universität Basel den an der Weltausstellung in Brüssel unter dem Atomium gezeigten Forschungsreaktor AGN-211-P und baute die Anlage im ehemaligen Kohlekeller des Physikalischen Instituts an der Klingelbergstrasse in Basel ein. Ein Jahr später wurde der Reaktor in Betrieb genommen.

Durch seine offene Bauart eignete sich der Poolreaktor mit einer maximalen Nennleistung von 2 kW für die Ausbildung von Studierenden. Daneben wurde er aber auch vom Kantonalen Laboratorium für Bestrahlungsversuche benutzt.

Nach dem Forschungsreaktor SAPHIR am heutigen Paul Scherrer Institut und dem Schwesterreaktor AGN-201-P an der Universität Genf war der Basler Reaktor damit der dritte Forschungsreaktor in der Schweiz.

Rückbauarbeiten am Basler Forschungsreaktor im Jahr 2019: Aufgeschnittener Reaktortank mit Blick auf die Reaktoreinbauten. (Bild: Jörg Thiess, IGN Consult)

Am Reaktor sind seit 1959 über 1000 Studentinnen und Studenten der Physik und der Chemie in der Anwendung und Handhabung von Radioaktivität ausgebildet worden. In Betrieb war der Unterrichtsreaktor des Typs AGN-211-P der Universität Basel das letzte Mal im Oktober 2013. Nach dem Abtransport der Brennelemente 2015 beantragte die Universität Basel beim ENSI die endgültige Ausserbetriebnahme. Das 2017 eingereichte Stilllegungsprojekt wurde vom ENSI begutachtet und 2019 erliess das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK die Stilllegungsverfügung. Die anschliessenden Rückbauarbeiten wurden vom ENSI mit Inspektionen und Fachgesprächen überprüft.

Rückbau verlief planmässig und ohne Zwischenfälle

Der Rückbau des Forschungsreaktors verlief planmässig und ohne Zwischenfälle. Einzig durch die Pandemie wurden die Arbeiten etwas verzögert. Der Rückbau zeigte, dass der über 50-jährige Betrieb der Anlage die umgebenden Strukturen kaum aktiviert hat und dass keine Kontamination vorlag. Entsprechend resultierte beim Rückbau eine nur geringe Strahlenbelastung des Rückbaupersonals durch Direktstrahlung.

Eine deutlich höhere Dosis wurde beim Rückbaupersonal durch das natürlich vorkommende Radon festgestellt. Die hohe Radonbelastung in den Räumlichkeiten muss denn auch bei einer allfälligen Weiternutzung durch die Universität Basel beachtet werden.

Erkenntnisse für andere Stilllegungsprojekte

Nach erfolgreichem Abschluss der Rückbauarbeiten und der vom ENSI freigegebenen Aufhebung der kontrollierten Zone erstellte die Universität Basel den Abschlussbericht zur Stilllegung – es ist das erste Mal unter der aktuellen Kernenergiegesetzgebung, dass ein solcher Bericht erstellt wurde.

Mit dem Bericht wird unter anderem sichergestellt, dass die Rückbauarbeiten ausführlich dokumentiert sind und nachvollzogen werden kann, wie viel Abfall entstand und was damit geschah. Ausserdem ein wichtiges Kapitel des Abschlussberichts: die gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen, die so der Öffentlichkeit und anderen Betreibern einer Kernanlage zugänglich sind.

Archivierung der Dokumente im ENSI

Das ENSI beurteilt den Abschlussbericht positiv. In seinem Gutachten stellt das ENSI nur einen Auflagenantrag zuhanden des UVEK. Er betrifft die Übergabe der Dokumentation des ehemaligen Forschungsreaktors an das ENSI.

Denn das Kernenergiegesetz schreibt vor, dass nach Abschluss der Stilllegung alle Dokumente zur langfristigen Archivierung dem ENSI übergeben werden. So wird sichergestellt, dass die Dokumentation einer Kernanlage an einem Ort möglichst vollständig erhalten bleibt und auch künftige Generationen, insbesondere Historikerinnen und Historiker, darauf zurückgreifen können

Über die Entlassung des Forschungsreaktors aus der Kernenergiegesetzgebung wird das UVEK im Verlauf des Jahres entscheiden und dazu eine Verfügung erlassen.