Strahlenschutzbericht: Strahlenschutz unter Pandemiebedingungen

Der neu erschienene Strahlenschutzbericht 2020 zeigt, dass es im Berichtjahr in den Schweizer Kernanlagen zu keinem Vorkommnis gekommen ist, welches deren Personal oder die Bevölkerung einer unzulässigen Strahlungsexposition ausgesetzt hätte. Sämtliche Grenzwerte für Personendosen, Emissionen und Immissionen wurden eingehalten. Das Jahr 2020 stand auch im Strahlenschutz unter dem Zeichen der Covid-19-Pandemie.

Aufgrund der Vorgaben des Bundesrates im Rahmen der andauernden Pandemie und der dadurch reduzierten Planungssicherheit wurden für das Berichtsjahr die vorgesehenen Instandhaltungsarbeiten in den Kernanlagen in vielen Fällen auf die sicherheitsrelevanten und gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten beschränkt. Dies hatte zur Folge, dass die Dauer der geplanten Stillstände teilweise deutlich verkürzt wurde. Als positiven Effekt fielen Kollektivdosen verhältnismässig tief aus.

Covid-19 und deren Einfluss auf den Strahlenschutz

In den Schweizer Kernanlagen haben die Betreiber anhand der vorhandenen Pläne schnell auf die Covid-19-Pandemie reagieren können. Massnahmen wie die Maskenpflicht oder eine Abstandsregelung wurden schon sehr früh etabliert. Es konnte weder im Leistungsbetrieb noch während den Stillständen der Schweizer Kernkraftwerke eine Erhöhung der Kontaminationsrate bei den Ausgangsmonitoren der kontrollierten Zonen festgestellt werden. Auf den getragenen Schutzmasken lagerten sich keine messbaren radioaktiven Aerosole und Partikel ab.

Dank der rigoros umgesetzten Massnahmen kam es in den Schweizer Kernanlagen zu keinen grösseren Covid-19-Übertragungen und deren Betrieb konnte plangemäss aufrechterhalten werden. Der aufgrund der Pandemie-Schutzmassnahmen erhöhte Planungsaufwand für die Einsätze in der kontrollierten Zone während der Jahresrevisionen hat sich gelohnt, da dieser zu einer weiteren Optimierung des Strahlenexpositionen geführt hat. Die gesammelten Erfahrungen können in die Planung zukünftiger Stillstände einfliessen.

Durchgehende Inspektions- und Messprogramme des ENSI bestätigen Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Jahr 2020

Strahlenschutzbericht 2020 des ENSI

Wegen der Covid-19-Pandemie musste das ENSI eine leichte Anpassung des Inspektionswesens vornehmen, um die einschlägigen Auflagen des Bundesrates erfüllen zu können. Dabei wurden zum Beispiel die Inspektionsteams verkleinert oder Fachgespräche virtuell abgehalten. Die Inspektionen und Messungen in und um die Kernanlagen wurden gleichwohl in vollem Umfang durchgeführt. Somit hat sich das ENSI überzeugen können, dass die Betreiber die gesetzlichen Grenzwerte für die beruflich strahlenexponierten Personen mit einer grossen Marge eingehalten haben. Bezüglich der Emissionen und Immissionen konnte im Berichtsjahr festgestellt werden, dass alle Abgabelimiten stetes eingehalten wurden.

Ausserdem wurden Inspektionen zu den Freimessungen an den Gebäudestrukturen der Universität Basel durchgeführt. Dadurch konnte die kontrollierte Zone des vormaligen Forschungsreaktors AGN-211-P der Universität Basel aufgehoben werden.

Speziell verfolgt wurden die Arbeiten in Vorbereitung beziehungsweise zum Beginn des Rückbaus des Kernkraftwerks Mühleberg. Dabei handelte es sich nicht nur um Inspektionen zum Beispiel zur Befreiung von Materialien, sondern insbesondere um die Begutachtung von Konzepten und Planungen für die strahlenschutzkonforme Auslegung der Rückbauinstallationen.

In eigener Sache

«Der Strahlenschutzbericht 2020 wurde fast gänzlich überarbeitet. Die Darstellung der Daten, die Textbeiträge und das Layout wurden generalüberholt.» erklärt Rosa Sardella, Fachbereichsleiterin Strahlenschutz beim ENSI. «Das Ziel der Überarbeitung war es, Ihnen, geschätzte Leserin und geschätzter Leser, den Bericht zugänglicher zu gestalten. Gerne können Sie uns Ihre Meinung per E-Mail an [email protected] mitteilen.»