Ein hochrangiger Vertreter der japanischen Aufsichtsbehörde NRA hat sich beim Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI in Brugg über die gesetzlichen Vorgaben zum Erhalt der Sicherheit von Kernkraftwerken in der Schweiz informiert. Im Zentrum standen die Periodische Sicherheitsüberprüfung PSÜ und die Nachrüstpflicht.

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Anders als in den Medien dargestellt, ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Mühleberg kein Urteil gegen das ENSI. Zum einen, weil wir in diesem Verfahren ja nicht Partei waren und zum anderen, weil das Gericht unsere sachlich begründeten Positionen und die entsprechenden Verfügungen der letzten Monate in seinem Urteil stützt.

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Letzthin hat mir ein Mitarbeiter ein Bild von Harry S. Truman aufs Pult gelegt. Der ehemalige Präsident der USA sitzt am Schreibtisch. Vor ihm ein Schild: „The buck stops here.“ Frei übersetzt heisst der Spruch: „Hier muss entschieden werden – die Verantwortung kann nicht weitergegeben werden.“ Dieses Motto trifft den Kern der Aufgabe des ENSI.

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„Jetzt kommt es auf das ENSI an.“ Diese Aussage hören wir immer wieder, seit Bundesrat und Parlament entschieden haben, die Schweiz werde geordnet aus der Atomenergie aussteigen.
Für diejenigen, die schon immer kritisch gegenüber der Nuklearenergie waren, heisst das: „Jetzt muss das ENSI die Kernkraftwerke subito abstellen, weil ein Weiterbetrieb nicht zu verantworten ist.“

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