Jahresbericht 2003 der HSK zur regulatorischen Sicherheitsforschung

Zur Erhaltung und Verbesserung der Sicherheit aller Kernanlagen bedarf es einer qualifizierten Sicherheitsforschung. Das neue Kernenergiegesetz (KEG) verlangt bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie sowohl die Umsetzung der Betriebserfahrung in die Aufsichtspraxis, als auch die Berücksichtigung des neuesten Standes von Wissenschaft und Technik (Art. 4a KEG). Hierfür fördert der Bund angewandte Forschung insbesondere für die Sicherheit der Kernanlagen und der nuklearen Entsorgung (Art. 86 KEG). Angesichts des begrenzten Forschungsbudgets muss die Organisation und Steuerung der Forschung effektiv und effizient erfolgen. Dies beinhaltet eine sorgfältige Auswahl der Forschungsthemen, effektive Mittelverwendung und eine möglichst direkte Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse. Die Schweiz beteiligt sich an nationalen und internationalen Projekten. Durch Kooperation mit ausländischen Universitäten und Behörden erzielt sie mit dem zur Verfügung stehenden Geld gut abgesicherte Ergebnisse, kann Synergien nutzen und ihre Attraktivität als Forschungs- und Industriestandort erhalten. Besonders wichtig ist der Erfahrungsaustausch mit anderen Sicherheitsbehörden. Eine Rolle spielen allerdings auch die Kosteneffizienz und eine mittelfristige Planungssicherheit für die Forschungspartner.

Das zunehmende Alter der Kernkraftwerke, der Kostendruck auf die Betreiber, politische Probleme bei der nuklearen Entsorgung, die Gefahr des abnehmenden Expertenwissens durch den Generationenwechsel und der sinkende Stellenwert der Kernenergie in der Ausbildung von Fachleuten verlangt besondere Effizienz, Effektivität, Ausgewogenheit und Nachvollziehbarkeit. Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) verbindet deshalb in ihrer Aufsicht risiko-, prozess- und ergebnisorientierte Ansätze. Zusammen mit einer wirkungsvollen Verwaltungsführung entsteht ein neues ganzheitliches Konzept, die sogenannte integrierte Aufsicht.

Die regulatorische Sicherheitsforschung hat sich im Jahr 2003 abhängig von den praktischen Bedürfnissen sowie aktuellen und künftigen Herausforderungen der Kernenergienutzung auf die nachfolgend aufgeführten Fachgebiete konzentriert:

Reaktorsicherheit: Die Reaktorsicherheit beinhaltet die Sicherheit des Gesamtsystems wie auch der einzelnen Komponenten. Das Augenmerk richtet sich zudem auf die betriebliche Organisation und die Verbindungsstellen zum Strahlenschutz. Durch das zunehmende Alter der Kernanlagen stehen im Vordergrund die Materialforschung (mechanische, thermische, chemische und strahleninduzierte Alterung bzw. Versprödung der Werkstoffe), die Stör- und Unfallforschung (wesentlich unterstützt durch die deterministische und probabilistische Sicherheitsanalyse) sowie der Ersatz der ursprünglichen durch rechnergestützte Leittechnik.

Strahlenschutz: Der Strahlenschutz dient dem Schutz des Personals und der Umgebung der Kernanlagen vor ionisierender Strahlung. Dieser Bereich umfasst zudem auch radiologische und sicherheitstechnische Aspekte der Wasserchemie, wobei diese zur Beurteilung möglicher Korrosion metallischer Komponenten eine wesentliche Rolle spielen. Radioanalytik, Dosimetrie, Entnahme radioaktiver Proben aus Systemen und Freimessungen sind für den Schutz vor Strahlung relevant. Der Erhaltung von Expertenwissen kommt in diesem Bereich nicht nur für den Betrieb der Kernanlagen, sondern auch für deren Rückbau eine besondere Bedeutung zu.

Radioaktive Abfälle, Stilllegung und Endlagerung: Vom koordinierten Sammeln radioaktiver Abfälle, deren Aufbewahrung, Behandlung bzw. Konditionierung bis zum Transport in ein Lager ist ein sorgfältiger Umgang unabdingbar. Analysen bringen den Nachweis der Endlagersicherheit. In der Forschung spielt neben der Beschaffenheit des Opalinustons auch die Auswertung von Demonstrationsversuchen eine wesentliche Rolle.

Querschnittsthemen: Übergreifend schaffen diese Themen eine Verbindung zu den oben aufgeführten „klassischen“ Themen der nuklearen Sicherheit. Von diesen Fragestellungen sind auch andere Industriezweige betroffen (z.B. Arbeitssicherheit, menschliche Leistungsfähigkeit, Organisationskultur, Ergonomie). Wichtig sind auch politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Aspekte wie Deregulierung, Soziologie, Ausbildung, Personalauswahl, Umgang mit menschlichem Fehlverhalten und Kommunikation.

Jahresbericht 2003 der HSK zur regulatorischen Sicherheitsforschung (PDF, 7.7 MB)

Download