ENSI als Aufsichtsbehörde

Das ENSI beaufsichtigt die schweizerischen Kernanlagen: Kernkraftwerke, Zwischenlager für radioaktive Abfälle sowie nukleare Forschungseinrichtungen des Paul Scherrer Instituts in Villigen und der EPF Lausanne.

Sein Aufsichtsbereich reicht von der Projektierung über den Betrieb bis zur Stilllegung der Anlagen und zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Zu den Aufgaben zählen auch der Strahlenschutz von Personal und Bevölkerung sowie die Sicherung, also der Schutz vor Sabotage und Terrorismus.

Weiter befasst sich das ENSI mit den Transporten radioaktiver Stoffe von und zu den Kernanlagen sowie mit den erdwissenschaftlichen Untersuchungen im Hinblick auf die geologische Tiefenlagerung der radioaktiven Abfälle.

Das ENSI fördert die nukleare Sicherheitsforschung, ist in über 70 internationalen Kommissionen und Fachgruppen für die Sicherheit der Kernenergie vertreten und arbeitet aktiv an der Weiterentwicklung der internationalen Sicherheitsvorgaben mit. Dank dieser Vernetzung bewegt sich das ENSI stets auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik und stützt seine Aufsichtstätigkeit auf die weltweiten Erfahrungen mit der Kernenergie.

News

Pierre Steiner tritt Ende 2012 aus dem ENSI-Rat zurück. Seinen Entscheid begründet der 69-Jährige vor allem mit seinem Alter. Der ENSI-Rat bedauert den Rücktritt und dankt Pierre Steiner für seine Arbeit und sein hohes Engagement. Nach fünf Jahren Amtszeit zieht er eine positive Bilanz. Er möchte, dass Entscheidungen durch die Generation gefällt werden, die deren Konsequenzen trägt.

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Der ENSI-Rat will Klarheit über die Vorwürfe von Marcos Buser und Walter Wildi. Diese haben unter anderem dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI in den Medien fehlende Unabhängigkeit von der Nagra vorgeworfen. Erste Resultate der Abklärungen sollen im Herbst vorliegen.

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IAEA

Die Internationale Atomenergieagentur IAEA hat den Schlussbericht der Überprüfungsmission des Integrated Regulatory Review Service IRRS abgeschlossen. Darin sind 19 „Good Practices“, 12 Empfehlungen und 18 Anregungen enthalten. Das ENSI wird die Verbesserungsvorschläge im Rahmen eines Massnahmenplans nun bearbeiten.

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IAEA

Experten der IAEA empfehlen, die Stellung des ENSI zu stärken. Konkret sollte nicht mehr das UVEK, sondern das ENSI abschliessende Entscheide fällen können. Überdies sollen Kommissionen ihre Berichte direkt dem ENSI einreichen. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. März 2012 widerspricht der Meinung der internationalen Experten. Der Entscheidprozess für die Bewilligung ist laut diesen gesetzlich ungenügend geregelt.

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Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die Motion von Geri Müller vom 22. September 2011 zur Schaffung einer zweiten Atomaufsichtsbehörde abzulehnen. Denn „die Aufteilung der Verantwortung auf mehrere (…) Aufsichtsinstanzen wäre der nuklearen Sicherheit nicht förderlich“, schreibt der Bundesrat.

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Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) handelt unabhängig, es hat die richtigen Schlüsse aus dem Unfall in Fukushima gezogen und es verpflichtet die Betreiber der Kernkraftwerke zu laufenden Nachrüstungen: Lob, aber auch konkrete Verbesserungsvorschläge von den Experten der Internationalen Atomenergie-Agentur IAEA für das ENSI.

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Der Bundesrat hat den ENSI-Rat, das strategische Führungs- und interne Aufsichtsorgan des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorates (ENSI), für die kommenden vier Jahre gewählt. Damit hat er sichergestellt, dass der ENSI-Rat über das nötige Fachwissen verfügt und international gut abgestützt ist. Der neu gewählte ENSI-Rat nimmt seine Funktion am 1. Januar 2012 auf.

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