Kernkraftwerke in der Schweiz
In der Schweiz gibt es fünf Kernkraftwerke: Beznau 1 und 2, Mühleberg (ausser Betrieb), Gösgen und Leibstadt.
In der Schweiz gibt es fünf Kernkraftwerke: Beznau 1 und 2, Mühleberg (ausser Betrieb), Gösgen und Leibstadt.
Bei den diesjährigen Messflügen der NAZ über den Kernkraftwerken Gösgen und Mühleberg wurden keine ungewöhnlichen Werte festgestellt: Das Kernkraftwerk Mühleberg ist im Gegensatz zum Kernkraftwerk Gösgen klar zu erkennen. Dies zeigen die Messkarten der Flüge vom 28. und 29. Juni 2021, die im Auftrag des ENSI durchgeführt wurden.
Alle Kernanlagen befanden sich in einem sicherheitstechnisch guten Zustand: Diese Bilanz zieht das ENSI im Aufsichtsbericht 2020. Die Anzahl Vorkommnisse lag im Bereich der Vorjahre. Dank der frühzeitigen Vorkehrungen der Betreiber hatte die Covid-19-Pandemie keinen Einfluss auf die Sicherheit der Anlagen.
Das ENSI hat dem Kernkraftwerk Gösgen (KKG) nach der Jahreshauptrevision 2021 die Erlaubnis für das Wiederanfahren erteilt. Bei seinen Inspektionen und Kontrollen hat sich das ENSI vergewissert, dass die Revisionsarbeiten vorschriftsgemäss ausgeführt wurden.
Das ENSI hat das Vorkommnis der fehlenden Anschlagbegrenzer in zwei Notstanddieseln analysiert. Das Vorkommnis ist von sicherheitstechnischer Bedeutung und wird daher auf der internationalen Ereignisskala mit INES-1 bewertet.
Das ENSI hat die Vorkommnisbearbeitung für nicht eingebaute Anschlagbegrenzer in zwei Notstanddieseln des KKW Beznau abgeschlossen. Im Interview ordnet Georg Schwarz, stellvertretender Direktor und Leiter des Bereiches Kernkraftwerke beim ENSI, die sicherheitstechnische Bedeutung des Vorkommnisses ein.
Das ENSI hat dem Kernkraftwerk Beznau 1 nach der Jahreshauptrevision 2021 die Erlaubnis für das Wiederanfahren erteilt. Bei seinen Inspektionen und Kontrollen hat sich das ENSI vergewissert, dass die Revisionsarbeiten vorschriftsgemäss ausgeführt wurden.
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von mehreren Privatpersonen im Zusammenhang mit dem Erdbebensicherheitsnachweis für das Kernkraftwerk Beznau im Hauptpunkt abgewiesen. Das ENSI nimmt diesen Entscheid zur Kenntnis. Aufgrund des Bundesgerichtsurteils muss das ENSI keine neuen Erdbebennachweise vom Kernkraftwerk Beznau verlangen, weil es diese bereits im Jahr 2016 gefordert hat.
Die Kraftwerksbetreiber haben erneut nachgewiesen, dass ihre Anlagen auch einem extrem seltenen, starken Erdbeben standhalten.
Im vergangenen Aufsichtsjahr wurden die Kernanlagen der Schweiz sicher betrieben. Die Anzahl der meldepflichtigen Vorkommnisse liegt etwas unter dem Durchschnitt der Vorjahre, wie eine erste Bilanz des ENSI zeigt.