Sachplan Geologische Tiefenlager, Etappe 3

Standortwahl

In Etappe 3 sind die verbliebenen Standorte vertieft zu untersuchen und die standortspezifischen geologischen Kenntnisse falls nötig mittels erdwissenschaftlicher Untersuchungen zu ergänzen, damit ein detaillierter Vergleich aus sicherheitstechnischer Sicht möglich ist. Die Lagerprojekte werden unter Einbezug der Standortregionen weiter konkretisiert und die sozioökonomischen Auswirkungen vertieft untersucht. Die Entsorgungspflichtigen schlagen die Standorte vor, an welchen Tiefenlager realisiert werden sollen (einen für HAA und einen für SMA) und reichen die Rahmenbewilligungsgesuche ein.

Die Rahmenbewilligungsgesuche werden von den zuständigen Fachstellen des Bundes geprüft. Der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt muss sichergestellt sein. Die erdwissenschaftlichen Eigenschaften des Standortes spielen eine zentrale Rolle. Die geforderte Sicherheit muss aber vom gesamten System (Abfälle, technische Barrieren, umliegende natürliche Barrieren) erbracht werden. In der Richtlinie ENSI-G03 ist festgehalten, wie die Langzeitsicherheit eines geologischen Tiefenlagers erreicht werden kann.

News

Die Kick-off-Sitzungen der behördlichen Begleitgruppen zu den Tiefbohrungen in den Standortgebieten Nördlich Lägern und Zürich Nordost haben in Bülach und Trüllikon stattgefunden. Die Begleitgruppe Jura Ost wird erst später gegründet, da für dieses Standortgebiet noch keine Bewilligung für eine Tiefbohrung vorliegt.

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Geologische Tiefenlager brauchen an der Erdoberfläche eine Anlage, in der die Abfälle in Empfang genommen und für die Einlagerung vorbereitet werden, und Erschliessungsbauwerke in Form einer Rampe oder eines Schachts. Das ENSI trägt die Gesamtverantwortung für die sicherheitstechnische Beurteilung der geologischen Standortgebiete und Standorte.

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