Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. April 2017 die Teilrevision der Kernenergieverordnung verabschiedet. Damit werden die Anforderungen an den Sicherheitsnachweis von Kernkraftwerken neu auf Verordnungsstufe geregelt statt wie bisher in einer Richtlinie. Für Betreiber und Behörden schafft dies eine grössere Rechtssicherheit.

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Die Expertengruppe Geologische Tiefenlagerung (EGT) hat die Dokumentation der Nagra zuhanden des ENSI geprüft und bestätigt, dass die Daten für die Einengung auf zwei Standortgebiete nicht reichen. Simon Löw, Professor für Ingenieurgeologie am Geologischen Institut der ETH Zürich und Präsident der EGT, erläutert die Hintergründe der EGT-Stellungnahme.

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Die Bewertung der Nagra ist unter Berücksichtigung der bestehenden Ungewissheiten gültig. In einzelnen Punkten kommt das ENSI zu einer Beurteilung, die von jener der Nagra abweicht. Diese Abweichungen betreffen unter anderem die Beurteilung der maximalen Tiefenlage und des Platzangebots die eine besondere Relevanz für die Beurteilung des Standortgebiets Nördlich Lägern haben.

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Im Rahmen des Technischen Forums Sicherheit hat ein Vertreter des interkantonalen Labors Schaffhausen eine Studie zur Optimierung der Auslegung von Tiefenlagern präsentiert. Das ENSI begrüsst diesen konstruktiven Beitrag der Kantone zuhanden der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle. Es wird dessen Berücksichtigung durch die Projektantin Nagra verfolgen.

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