Bundesrat verabschiedet Teilrevision der Kernenergieverordnung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. April 2017 die Teilrevision der Kernenergieverordnung verabschiedet. Damit werden die Anforderungen an den Sicherheitsnachweis von Kernkraftwerken neu auf Verordnungsstufe geregelt statt wie bisher in einer Richtlinie. Für Betreiber und Behörden schafft dies eine grössere Rechtssicherheit.