Deutsch-Schweizerische Kommission für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DSK)
Die Deutsch-Schweizerische Kommission für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DSK) hat ihre Jahrestagung vom 3. bis 4. November 2004 in Aarau abgehalten. Sie wurde gemeinsam geleitet von D. Majer, Ministerialdirigent im deutschen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und Dr. U. Schmocker, Direktor der schweizerischen Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK). Wichtige Themen waren der Informationsaustausch über die Entwicklung der Kernenergie und den Stand der kerntechnischen Einrichtungen in den beiden Ländern. Die Schweiz informierte speziell über den Stand der Einführung des Kernenergiegesetzes und der Kernenergieverordnung. Im Weiteren wurden über den Stand des Entsorgungsnachweises und über das Bewilligungsverfahren für das KKW Beznau 2 diskutiert.
Die Schweizer Seite informierte über den aktuellen Stand zum Entsorgungsnachweis, der die grundsätzliche Machbarkeit der geologischen Tiefenlagerung der hochradioaktiven und langlebigen mittelaktiven Abfälle in der Schweiz aufzeigen soll und ein wesentlicher Schritt im Entsorgungsprogramm darstellt. Die deutsche Seite informierte über den Stand der Zwischenlager in Deutschland, die an den KKW-Standorten errichtet werden müssen. Ein Lager ist bereits in Betrieb, 11 sind noch im Bau. Damit wird dem Mitte 2005 in Deutschland in Kraft tretenden Verbot von Transporten abgebrannter Brennelemente Rechnung getragen. In der Schweiz werden Mitte 2006 für 10 Jahre Transporte abgebrannter Brennelemente zu Wiederaufbereitungsanlagen ebenfalls verboten.
Der im Rahmen des laufenden Verfahren zur unbefristeten Betriebsbewilligung für Beznau 2 vorgesehene Bericht der DSK zu ausgewählten sicherheitstechnischen Aspekten des Kernkraftwerks Beznau 2 konnte zwar fertig gestellt aber nicht mehr rechtzeitig herausgegeben werden. Das BMU hatte gegen den im Konsens erstellten Bericht einer gemischt deutschschweizerischen Arbeitsgruppe im letzten Moment Vorbehalte angemeldet und eine Überarbeitung verlangt.
Die Schweiz informierte die deutschen Seite über die neue Kernenergieverordnung, die im nächsten Jahr zusammen mit dem neuen Kernenergiegesetz in Kraft gesetzt werden soll. Damit verbunden ist die Ausarbeitung resp. Anpassung des Regelwerks im nuklearen Bereich. Die entsprechende Umsetzung wird sich über einige Jahre hinziehen.
Die DSK wurde im Jahre 1982 mit einer Vereinbarung zwischen den Regierungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland geschaffen. Vertreter der schweizerischen und deutschen Bundesstellen, der Länder Baden-Württemberg und Bayern, des Kantons Aargau sowie von Fachstellen sind Mitglieder der Kommission. Die diesjährige Jahrestagung fand in Aarau statt und wurde von der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz (AMB) des Kt. Aargaus organisiert.
Die gegenseitige Information über die betriebliche Sicherheit der Kernkraftwerke ergab, dass ein hoher Sicherheitsstand bei den deutschen und schweizerischen Kernkraftwerken besteht. Mit besonderem Interesse wurden die Anstrengungen zur Einführung eines umfassenden Sicherheitsmanagementsystems in den deutschen und schweizerischen Kernkraftwerken zur Kenntnis genommen. Damit wird ein Werkzeug geschaffen, mit dem Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Arbeiten und Entscheide gewährleistet und eine hohe sicherheitstechnische Wirkung erzielt werden kann.
Besondere Vorkommnisse sowohl in deutschen als auch in schweizerischen Werken, über die die Behörden die Öffentlichkeit jeweils unterrichtet haben, zeigen, dass der Erhalt eines hohen Sicherheitsstandards dauernde Anstrengungen von Seiten der Behörden und der Betreiber erfordert. Die DSK begrüsst und unterstützt die Arbeiten und Massnahmen der deutschen und schweizerischen Behörden zur gegenseitigen Information bei solchen Vorkommnissen und zum Schutz der Bevölkerung bei den grenznahen Kernanlagen.
Der Informationsaustausch der deutschen und der schweizerischen Behörde ist für beide Seiten wichtig. Die DSK wird den Erfahrungs- und Informationsaustausch innerhalb von Arbeitsgruppen und der jährlichen Kommissionssitzungen fortführen.