Die HSK stimmt dem Wiederanfahren des Kernkraftwerks Gösgen nach der Revision zu

Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) genehmigte dem Kernkraftwerk Gösgen (KKG) am Samstag, 24. Juni 2006, den Reaktor nach dem Abschluss der diesjährigen Revision wieder in Betrieb zu nehmen. Das Werk war vom 3. Juni bis 24. Juni 2006 abgestellt, um Brennelemente zu wechseln und die Revisionsarbeiten auszuführen. Die HSK hat gezielte Inspektionen vorgenommen und sich dabei vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen vorschriftsgemäss durchgeführt und die Strahlenschutzvorschriften eingehalten wurden.

An einem der insgesamt 177 eingesetzten Brennelemente zeigte sich ein Schaden von geringem Ausmass. Messungen deuteten bereits während des vergangenen Betriebszyklus darauf hin. Weitere Messungen während der Revision ergaben, dass die übrigen eingesetzten 176 Brennelemente in Ordnung waren. Während der Revision wurden 52 Brennelemente ersetzt. Bei den neuen Brennelementen handelt es sich um 24 WAU-Elemente (wiederaufgearbeitetes Uran) und um 28 neue MOX-Elemente (Mischoxid). Somit enthält der Reaktorkern im neuen 28. Betriebszyklus 25 Uran-, 100 WAU- und 52 MOX-Brennelemente.

Das KKG führte am Reaktordruckbehälter, an dessen Deckel und am Primärkreislauf umfangreiche zerstörungsfreie Prüfungen (z. B. Ultraschall- und visuelle Prüfungen) durch. Die visuellen Prüfungen der Innenwände des Reaktors und der Hauptkühlmittelleitungen erfolgte mit Hilfe einer in einem Mini-U-Boot montierten Kamera. Von den Arbeiten im Maschinenhaus sind die umfassende Revision einer der drei Niederdruckturbinen und der Ersatz der Erregermaschine des Generators zu erwähnen.

Die Bestimmungen der Strahlenschutzgesetzgebung wurden eingehalten. Fachpersonal des Strahlenschutzes begleitete die Arbeiten in den kontrollierten Zonen, um den Schutz des Personals sicherzustellen. Die Strahlendosen, welche das Personal während der Revision erhalten hat, liegen unter dem geplanten Wert. Die Strahlendosis jeder einzelnen Person lag deutlich unterhalb des zulässigen Werts von 20 mSv für „beruflich strahlenexponierte Personen“.

Die vorgeschriebenen Wiederholungsprüfungen wurden von der HSK beaufsichtigt. Der von ihr beauftragte Schweizerische Verein für Technische Inspektionen (SVTI) kontrollierte die Prüfungen an den druckführenden Komponenten.

Nach Beendigung der Arbeiten und der Funktionsprüfungen führten die HSK und der SVTI ihre Schlussrundgänge im Werk durch. Dabei wurden keine Befunde registriert, die ein Wiederanfahren der Anlage und einen sicheren Leistungsbetrieb in Frage stellen würden.

Die HSK erteilte aufgrund dieser Ergebnisse am Samstag, 24. Juni 2006, dem KKG die Erlaubnis zur Aufnahme des Leistungsbetriebs. Am Montagmorgen, 26. Juni 2006 (z. Z. der Veröffentlichung der HSK-Medienmitteilung) war das Anfahrprozedere weitgehend abgeschlossen und der Reaktor befand sich annähernd auf voller Leistung.