Die HSK stimmt dem Wiederanfahren von Block 1 des Kernkraftwerks Beznau nach der Revision zu

Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) genehmigte dem Kernkraftwerk Beznau (KKB) am 6. Juli 2006, den Leistungsbetrieb von Block 1 nach dem Abschluss der diesjährigen Revision wieder aufzunehmen. Block 1 war vom 9. Juni bis 6. Juli 2006 abgestellt, um Brennelemente zu wechseln und die Revisionsarbeiten auszuführen. Die HSK hat diverse Inspektionen durchgeführt und sich dabei vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen vorschriftsgemäss durchgeführt und die Strahlenschutzvorschriften eingehalten wurden.

Die Brennelemente von Block 1 zeigten im vergangenen Betriebszyklus ein gutes Betriebsverhalten. Es wurden keine Schäden an den Brennstäben festgestellt. Während der Revision wurden 20 neue Uran- und 4 neue MOX- (Mischoxid) Brennelemente in den Reaktor eingesetzt. Somit enthält der Reaktorkern im kommenden 35. Betriebszyklus 97 Uran- und 24 MOX-Brennelemente.

Das KKB führte am Deckel des Reaktordruckbehälters und an dessen Rohrdurchführungen visuelle Prüfungen durch. Weitere Prüfungen an den beiden Dampferzeugern erfolgten mit Hilfe von Wirbelstrommessungen. Schweissnähte an sicherheitsrelevanten Rohrleitungen wurden mit einem neu qualifizierten Ultraschallverfahren auf Rissbildung hin geprüft. Die Resultate zeigten, dass die geprüften Komponenten in einwandfreiem Zustand sind. Im sekundären, nicht nuklearen Teil der Anlage wurden an einem der beiden Generatoren der Rotor ausgetauscht sowie eine Hochdruckturbine und eine Speisewasserpumpe revidiert. Ausserdem wurden die 6-kV-Einspeisekabel zu den beiden Reaktorhauptpumpen und das 6-kV-Kabel vom nahe gelegenen hydraulischen Kraftwerk Beznau ersetzt.

Die Bestimmungen der Strahlenschutzgesetzgebung wurden eingehalten. Fachpersonal des Strahlenschutzes begleitete die Arbeiten in der kontrollierten Zone, um den Schutz des Personals sicherzustellen. Die Strahlendosen, welche das Personal während der Revision erhalten hat, liegen unter dem geplanten Wert. Die höchste Strahlendosis der einzelnen Personen betrug weniger als die Hälfte des zulässigen Werts von 20 mSv für „beruflich strahlenexponierte Personen“.

Die vorgeschriebenen Wiederholungsprüfungen wurden von der HSK beaufsichtigt. Der von ihr beauftragte Schweizerische Verein für Technische Inspektionen (SVTI) kontrollierte die Prüfungen an den druckführenden Komponenten.

Nach Beendigung der Arbeiten und der Funktionsprüfungen führten die HSK und der SVTI ihre Schlussrundgänge im Werk durch. Dabei wurden keine Befunde registriert, die ein Wiederanfahren der Anlage und einen sicheren Leistungsbetrieb in Frage stellen würden. Die HSK erteilte aufgrund dieser Ergebnisse am Donnerstag, 6. Juli 2006, dem Kernkraftwerk Beznau die Erlaubnis zum Leistungsbetrieb von Block 1 über 5 Prozent Nennleistung hinaus.