Joint Convention: Schweiz seit Tag eins dabei

Bild: ZWILAG
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Das internationale Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Joint Convention) dient weltweit dem Erreichen und Beibehalten eines hohen Standards bei der Entsorgung. Alle drei Jahre müssen die Vertragsparteien in ihrem Länderbericht darüber informieren. Die Schweiz hat die Konvention bereits in den 1990er Jahren ratifiziert.

Das Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle (Joint Convention on the Safety of Spent Fuel Management and on the Safety of Radioactive Waste Management) trat am 18. Juni 2001 in Kraft. Die Schweiz gehört zu den ersten Mitgliedern. Sie hat das gemeinsame Übereinkommen am 29. September 1997 unterzeichnet und am 13. März 2000 ratifiziert. Bis Oktober 2013 hatten 33 Staaten die “Joint Convention on the safety of spent fuel management and on the safety of radioactive waste management” ratifiziert und rund 35 weitere Länder haben die Konvention entweder unterzeichnet oder ihren Beitritt erklärt.

Die Joint Convention verfolgt drei Hauptziele:

  • Erreichung und Beibehaltung eines hohen Sicherheitsstandards bei der Abfallbewirtschaftung weltweit
  • Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Auswirkungen durch ionisierende Strahlung während allen Stufen der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle
  • Verhütung von Unfällen mit strahlenbedingten Folgen sowie die Milderung allfälliger Folgen aus Unfällen.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Ziele zu erreichen, gegenseitige Überprüfungen vorzunehmen, einander bei weniger entwickelten Programmen zu unterstützen sowie die international akzeptierten Standards zu übernehmen.

Für die Überprüfungskonferenz 2015 sind 69 Länder eingeschrieben

Albanien, Argentinien, Armenien, Australien, Belarus, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, China, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Gabun, Georgien, Ghana, Griechenland, Indonesien, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Kasachstan, Kirgistan, Korea (Südkorea), Kroatien, Litauen, Lettland, Luxemburg, Malta, Marokko, Mauretanien, Mauritius, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Niederlande, Nigeria, Norwegen, Oman, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Südafrika, Saudi Arabien, Senegal, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Tadschikistan, Ukraine, Ungarn, Uruguay, USA, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Vietnam, Zypern sowie Euratom
Indem sie dem Artikel 32 der “Joint Convention” nachkommen, reichen die die beteiligten Staaten alle drei Jahre jeweils im Herbst ihren Länderbericht ein. Im Hauptquartier der IAEA in Wien findet jeweils im darauf folgenden Frühjahr eine Überprüfungskonferenz statt. Daran nimmt auch eine Schweizer Delegation unter Beteiligung des ENSI teil.

Die Länderberichte sind in Englisch verfasst. Aus den verschiedenen Länderberichten können die beteiligten Parteien Verbesserungsmassnahmen ableiten. Beispielhafte Aspekte dienen auch als Vorbild („Good practice“) für andere Länder.

Inhalt der Länderberichte

Jeder Vertragspartner muss in seinem Länderbericht gemäss Artikel 32 über folgende Themen berichten:

  • spent fuel and waste management policy and practices / Praxis für die Bewirtschaftung von abgebranntem Brennstoff und radioaktivem Abfall
  • waste definition and categorization criteria / Kriterien für die Definition und die Kriterien des Abfalls
  • listing of national spent fuel and waste management facilities / Liste der Kernanlagen für die Behandlung und Lagerung von abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen
  • inventories of spent fuel and waste / Inventar von abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen
  • listing of nuclear facilities being decommissioned / Liste der rückzubauenden Kernanlagen.
In ihren Länderberichten informieren die Vertragsparteien einander periodisch über den aktuellen Stand. Darin werden die Massnahmen aufgezeigt, die im Hinblick auf die Erfüllung der Verpflichtungen aus der “Joint Convention” getroffen wurden oder noch getroffen werden.

Anlässlich der dreijährlich stattfindenden Überprüfungskonferenzen werden die Länderberichte vorgestellt und von den Ländervertretern überprüft. Die Konferenzen bieten ein wertvolles Forum, um im internationalen Kreis unterschiedliche Länderaktivitäten zu vergleichen und Probleme zu diskutieren.

Im Frühjahr 2015 findet die fünfte Überprüfungskonferenz statt, an der über die Länderberichte beraten wird.