Hintergrundartikel

Die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde ist eine internationale Vorgabe. Die internationale Atomagentur IAEA stellt Anforderungen an die Unabhängigkeit der nuklearen Aufsichtsbehörden. Sie fordert insbesondere die organisatorische Unabhängigkeit und die effektive, unabhängige Aufsichtstätigkeit der Behörde.

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Der Schutz von Kernanlagen und Kernmaterialien vor Sabotage und Entwendung beinhaltet eine Reihe von Sicherungsvorkehrungen. ENSI-Fachexperten überprüfen laufend die implementierten Massnahmen und verlangen – wo nötig – baulich-technische Nachrüstungen oder die Anpassungen von Prozessen.

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Neben den allgemeinen wöchentlichen Werksinspektionen führen ENSI-Fachkräfte in sämtlichen Werken themenspezifische Inspektionen durch: Im Bereich der Elektrotechnik prüfen sie zum Beispiel den Reaktorschutz, der dafür sorgt, dass die Anlage im Notfall korrekt abgeschaltet wird.

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Freigaben erteilt das ENSI nicht nur bei Nachrüstungen. Gemäss Gesetz sind auch Änderungen an sicherheits- oder sicherungstechnisch klassierten Bauwerken, Anlageteilen, Systemen, Ausrüstungen und Dokumente freigabepflichtig – auch im Rahmen der Stilllegung.

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