Stilllegung KKW Mühleberg: Die Aufsicht bleibt
Am 20. Dezember 2019 geht das Kernkraftwerk Mühleberg vom Netz. Was das Pionierprojekt für die Arbeit des ENSI bedeutet, erklärt Torsten Krietsch, Leiter der Sektion Stilllegung bei der Aufsicht.
Die Stilllegung und der Rückbau eines Kernkraftwerks ist ein arbeitsintensives und zeitaufwändiges Unterfangen. Es gibt jedoch international bereits zahlreiche Referenzprojekte, sodass für alle geplanten Arbeiten einschlägige praktische Erfahrungen vorliegen. Wichtig ist, dass die Arbeiten vom Abstellen der Anlage bis hin zum Beginn der eigentlichen Rückbauarbeiten sorgfältig und unter Einhaltung der Strahlenschutzvorgaben erfolgen.
Nach der endgültigen Einstellung des Leistungsbetriebs eines Kernkraftwerks muss ein sicherer technischer Nachbetrieb etabliert werden. Dabei müssen die gleichen Sicherheitsmassnahmen, die schon während der Betriebsphase galten, eingehalten werden.
Die Anlage ist erst dann endgültig ausser Betrieb genommen, wenn alle Brennelemente in das Brennelementbecken transferiert wurden und die für die Etablierung des technischen Nachbetriebs erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen umgesetzt sind.
Im Anschluss an die Etablierung des technischen Nachbetriebes muss weiterhin die Kühlung der Brennelemente im Brennelementbecken sichergestellt werden. Der technische Nachbetrieb endet zu dem Zeitpunkt, wenn alle Brennelemente aus dem Kernkraftwerk abtransportiert wurden.
Am 20. Dezember 2019 geht das Kernkraftwerk Mühleberg vom Netz. Was das Pionierprojekt für die Arbeit des ENSI bedeutet, erklärt Torsten Krietsch, Leiter der Sektion Stilllegung bei der Aufsicht.
Heute hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI die Richtlinie zur Stilllegung von Kernanlagen in Kraft gesetzt. Es handelt sich dabei um eine neue Richtlinie, mit der die gesetzlichen Anforderungen konkretisiert werden. Die Richtlinie ENSI-G17 gilt bereits für die Vorbereitung der Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg.
Die meisten Forderungen an das Kernkraftwerk Mühleberg bleiben gegenüber jenen aus der letztjährigen Stellungnahme zum unbefristeten Langzeitbetrieb unverändert bestehen. ENSI-Direktor Hans Wanner äussert sich zu aktuellen Themen im SRF-Tagesgespräch.
Fordert das ENSI nun weniger vom Kernkraftwerk Mühleberg als vor einem Jahr? Warum akzeptiert die Aufsichtsbehörde Abweichungen von den ursprünglichen Forderungen? Wenn das Kernkraftwerk Mühleberg nachrüsten muss, heisst das, dass es heute nicht sicher ist? Diese Fragen beantwortet Hans Wanner, Direktor des ENSI, im Videointerview.
Das Kernkraftwerk Mühleberg muss auch in der verbleibenden Laufzeit in die Sicherheit investieren. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI fordert in seiner Verfügung Massnahmen, um die Sicherheitsmarge bis zum letzten Betriebstag hoch zu halten.
Das ENSI nimmt den Entscheid des BKW-Verwaltungsrats zum geplanten Betriebsende des Kernkraftwerks Mühleberg 2019 zur Kenntnis. Die Aufsichtsbehörde erwartet, dass die BKW nun eine neue Nachrüstplanung für die verbleibende Restlaufzeit einreicht und die Stilllegung des Kernkraftwerks vorbereitet.
Das ENSI will mit seinem Regelwerk neu auch im Bereich der Stilllegung von Kernanlagen die gesetzlichen Anforderungen konkretisieren. Hierfür hat es einen Richtlinien-Entwurf in die Anhörung geschickt. Diese ist öffentlich und dauert fünf Monate.