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Die Kernanlagen in der Schweiz wurden im Jahr 2022 gemäss den gesetzlichen Sicherheitsvorgaben betrieben. Der Schutz der Bevölkerung und des Personals vor radioaktiver Strahlung war zu jeder Zeit gewährleistet. Zu diesem Schluss kommt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI in einem ersten Jahresrückblick.

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Im Block 2 des Kernkraftwerks Beznau ist es am Mittwochnachmittag, 21. November 2012 zu einer Reaktorschnellabschaltung gekommen. Der Reaktor befand sich zu jeder Zeit in einem sicheren Zustand. Es kam zu keiner unzulässigen Freisetzung von Radioaktivität. Die Sicherheit der Bevölkerung war zu jeder Zeit gewährleistet.

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