Auslandsereignisse

Nach jedem bedeutenden Ereignis in einem Kernkraftwerk im Ausland stellt sich die Frage der Übertragbarkeit auf die schweizerische Situation und der notwendigen Lehren, die daraus abzuleiten sind. Bei der Analyse von Ereignissen im Ausland und der Ableitung von Massnahmen für die Schweiz ist gemäss der geltenden Rechtslage ein in Abhängigkeit der Gefährdungslage abgestuftes Vorgehen massgebend.

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Aktuelle Mitteilungen der Internationalen Atomenergie-Agentur IAEA, der Western European Nuclear Regulators Association WENRA sowie Informationen zur Umgebungsradioaktivität und zum Bevölkerungsschutz zur Lage in der Ukraine finden Sie hier verlinkt.

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News

Der EU-Stresstest bestätigte damals: Die Schweizer Kernkraftwerke verfügen im internationalen Vergleich über eine hohe Sicherheit. Trotz dieser Erkenntnis ist es wichtig, stets aufmerksam zu bleiben, die Sicherheitsnachweise aktuell zu halten und Vorkommnissen systematisch auf den Grund zu gehen.

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In den Schweizer Kernanlagen gab es 2019 keine Vorkommnisse, die Personal oder Bevölkerung einer unzulässigen Strahlungsexposition aussetzten. Das zeigt der neue Strahlenschutzbericht des ENSI. Für die Aufsichtsgrundlagen im Bereich Strahlenschutz und Notfallschutz bei Kernkraftwerksunfällen zieht das ENSI Erkenntnisse aus der internationalen Erfahrung heran.

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Hintergrundartikel

Nach der Explosion im Block 4 des Kernkraftwerks Tschernobyl war es vordringlich, den zerstörten Reaktor von der Umwelt zu isolieren. Dazu wurde ein „Sarkophag“ aus Beton und Stahl um den zerstörten Reaktor errichtet. Dieser Einschluss ist aber inzwischen gefährdet. Die Schweiz trägt finanziell im Rahmen eines internationalen Fonds zu dessen Sicherung bei.

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