Kernkraftwerk Mühleberg: Bundesverwaltungsgericht befristet Betrieb bis Juni 2013

 

Kernkraftwerk Mühleberg: Bundesverwaltungsgericht befristet Betrieb bis Juni 2013Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde von Anwohnern des Kernkraftwerks Mühleberg teilweise gutgeheissen und damit den Entscheid des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK vom 17. Dezember 2009 aufgehoben. Die Befristung der Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg wird nicht aufgehoben, jedoch bis 28. Juni 2013 verlängert. Wenn die Betreiberin, die BKW, das Kernkraftwerk über diesen Zeitpunkt hinaus betreiben will, muss sie gemäss Urteil zusammen mit einem allfälligen Verlängerungsgesuch ein umfassendes Instandstellungskonzept beim UVEK einreichen.