Extreme Wetterbedingungen: Nachweise der Kernkraftwerke bis Ende 2013
Die Schweizer Kernkraftwerke müssen bis Ende 2013 nachweisen, dass sie ausreichend gegen Störfälle, die durch extreme Wettererbedingungen ausgelöst werden, geschützt sind. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat heute den Betreibern die Randbedingungen für den Nachweise mitgeteilt.
Tornados, starke Niederschläge und extreme Temperaturen können auch für die Sicherheit von Kernkraftwerken eine Herausforderung darstellen. Deshalb sind die Kraftwerke nicht nur gegen Naturereignisse wie Hochwasser und Erdbeben, sondern auch gegen extreme Wetterbedingungen ausgelegt.
Die Überprüfung der bisherigen Gefährdungsannahmen und die zugehörigen Nachweise gehören zu den offenen Punkten aus dem EU-Stresstest. Das ENSI hat nun die fehlenden Randbedingungen für die Nachweisführung definiert.
Folgende Gefährdungen sind für die Schweizer Kernkraftwerke von erhöhter Relevanz:
- Extreme Winde;
- Tornados;
- Starkregen auf dem Anlagenareal;
- extreme Sommer- und Wintertemperaturen;
- sowie extreme Schneelasten.
Aber auch Trockenheit, Hagel, Eisregen, Vereisung oder Waldbrand, sowie Kombinationen von Wetterereignissen müssen betrachtet werden.
Grundlage für die Nachweise bilden die ENSI-Richtlinien zur Probabilistischen Sicherheitsanalyse und die IAEA Specific Safety Guide „Meteorological an Hydrological Hazards in Site Evaluation for Nuclear Installations“.
Der Nachweis ist bis Ende 2013 zu erbringen. Den Betreibern wird auf Grund des Umfangs ein Jahr mehr Zeit eingeräumt als ursprünglich im Aktionsplan vorgesehen. Bis Ende dieses Jahres müssen die Betreiber ein Konzept für die Nachweisführung vorlegen.