Qualitätssicherung: Eigentümer und Betreiber sind in der Pflicht

Betreiber sollen die Sicherheitsanalysen externer Experten einer unabhängigen Qualitätssicherung unterziehen, bevor sie diese bei der Aufsichtsbehörde zur Prüfung unterbreiten. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI wird dieses zurzeit noch nicht konsequent befolgte Vorgehen gestützt auf eine Empfehlung der Internationalen Atomenergiebehörde IAEA in seinen Richtlinien verbindlich festschreiben.

Tausende von Seiten reichten die Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke im Rahmen der Erdbebennachweise Ende März dieses Jahres beim ENSI ein. Teilweise wurden diese durch externe Fachleute erstellt oder von externen Experten vor der Einreichung im Auftrag der Betreiber geprüft. Künftig sollen alle Sicherheitsnachweise vor der Einreichung beim ENSI eine unabhängige Qualitätssicherung durchlaufen.

„Wir werden eine entsprechende Empfehlung der Überprüfungsmission des Integrated Regulatory Review Service IRRS im Rahmen des Massnahmenplans umsetzen“, hält Georg Schwarz, Stellvertretender ENSI-Direktor und Leiter des Aufsichtsbereichs Kernkraftwerke, fest. Das ENSI hat vorgesehen, die Richtlinien entsprechend anzupassen. Damit will das ENSI die Qualität der bei der Atom-Aufsichtsbehörde eingereichten Dokumente weiter verbessern und unter anderem Probleme, wie sie sich beim Erdbebennachweis ergeben haben, vermeiden.

Der Prozess der Sicherheitsüberprüfung ist in den General Safety Requirements der IAEA (GSR Part 4) beschrieben. Er sieht zusammengefasst folgendermassen aus:

  1. Der Betreiber lässt einen Sicherheitsnachweis extern erstellen.
  2. Der Betreiber unterzieht den Sicherheitsnachweis einer unabhängigen Überprüfung („Independent Verification“).
  3. Nach der Überprüfung reicht der Betreiber den Sicherheitsnachweis bei der Aufsichtsbehörde ein.
  4. Die Aufsichtsbehörde überprüft den Sicherheitsnachweis im hoheitlichen Auftrag und kann bei Bedarf Zusatzmassnahmen verfügen.

 

Betreiber und Eigentümer tragen die Verantwortung für Qualität

Bereits heute haben die Betreiber die Verpflichtung die Qualität ihrer Unterlagen sicherzustellen. Im Idealfall beinhaltet diese Qualitätssicherung einen technischen Bericht, in welchem der Betreiber die extern erstellte Analyse unabhängig analysiert und verifiziert. Im Brennstoffbereich wird das beispielsweise häufig so gemacht. Es geht dabei um die Korrektheit technischer Sachverhalte, nicht um „Zweitmeinungen“. „Die Eigentümer der schweizerischen Kernkraftwerke – zu grossen Teilen die öffentliche Hand – haben bereits heute die Möglichkeit, solche Qualitätssicherungen bei ihren Betreibern anzuordnen“, hält Georg Schwarz fest. „Sie tragen in erster Linie die Verantwortung für die Sicherheit ihrer Kernkraftwerke und können diese Verantwortung nicht ans ENSI delegieren.“

(Im Artikel vom 18. Juli 2012 wurden missverständlich formulierte Passagen korrigiert.)