Öffentliche Anhörung der WENRA-Sicherheitsanforderungen

WENRA_LogoDie Western European Nuclear Regulators Association WENRA hat ihre Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke überarbeitet. Bis Ende Februar 2014 haben alle Interessierten die Möglichkeit, zu den Änderungen Stellung zu nehmen. Die WENRA-Sicherheitsanforderungen bilden eine wichtige Basis für die Richtlinien des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI.

Die WENRA-Sicherheitsanforderungen (Safety Reference Levels) sind europaweit harmonisierte Empfehlungen an die nuklearen Aufsichtsbehörden. „Die Schweiz hat sich verpflichtet, die Anforderungen der WENRA in ihrem Regelwerk und den Kernkraftwerken umzusetzen“, erklärt ENSI-Direktor Hans Wanner. Deren Detaillierungsgrad übersteigt meist diejenigen des Kernenergiegesetzes und der Kernenergieverordnung. Für die Aufsichtstätigkeit des ENSI haben die WENRA-Anforderungen den gleichen Status wie die sogenannten „Requirements“ der Internationalen Atomenergieorganisation IAEA. Sie sind daher prinzipiell für die Richtlinien relevant, bzw. in diese aufzunehmen.

„Wir haben derzeit in unseren Richtlinien die aktuell gültigen WENRA-Sicherheitsanforderungen zu rund 80 Prozent umgesetzt“, betont Hans Wanner. Mit praktisch jeder neuen Richtlinie werden weitere Sicherheitsanforderungen übernommen. Die Kernkraftwerke in der Schweiz erfüllen die Sicherheitsanforderungen sogar vollständig.

Änderungen der Sicherheitsanforderungen teilweise bereits umgesetzt

Die Änderungen der WENRA-Sicherheitsanforderungen betreffen insbesondere die Themenbereiche „Schutz gegen auslegungsüberschreitende Störfälle“ und „extreme Naturereignisse“. Unter anderem wird mit den so genannten Design Extension Conditions der Auslegungsbereich auf bestimmte bis anhin auslegungsüberschreitende Störfälle ausgedehnt. Das ENSI hat dieses Konzept bereits unabhängig von der WENRA im Entwurf zur Richtlinie ENSI-G02 („Auslegungsgrundsätze für bestehende Kernkraftwerke“) berücksichtigt.

Ferner werden die Anforderungen im Bereich der extremen Naturereignisse verschärft. Auch hier sind die Anforderungen des ENSI bereits ausreichend. „Das ENSI wird nach Inkrafttreten der neuen WENRA-Sicherheitsanforderungen die notwendigen Änderungen für die Schweiz an die Hand nehmen“, erläutert Hans Wanner das weitere Vorgehen.

Überarbeitung basierend auf Erkenntnisse aus Fukushima

Die aktuellen WENRA-Sicherheitsanforderungen stammen aus dem Jahr 2008. Nach dem Reaktorunglück in Fukushima hat die WENRA die Lehren analysiert und die Sicherheitsanforderungen überarbeitet. Dabei wurden auch die Empfehlungen der European Nuclear Safety Regulators Group ENSREG berücksichtigt. Die Schweiz hat sich in der Reactor Harmonisation Working Group RHWG aktiv an der Überarbeitung beteiligt.

„Die gemeinsame Überarbeitung der Sicherheitsanforderungen ist eine weitere Etappe auf dem Weg zur Harmonisierung der Sicherheitsanforderungen für europäische Kernanlagen“, betont Hans Wanner, der auch Präsident der WENRA ist. Sie dienen dazu, die Sicherheit der Kernkraftwerke international weiter zu erhöhen.

Anhörung bis 28. Februar 2014

Die Kommentare zu den überarbeiteten Sicherheitsanforderungen müssen direkt bei der WENRA eingereicht werden.