Nagra reicht Dokumente zu einer Nachforderung des ENSI ein

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat die Dokumentation der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle Nagra zu einer Nachforderung erhalten. Das ENSI hatte im Rahmen seiner Prüfung der Nagra-Unterlagen zur Etappe 2 der Standortsuche für Tiefenlager festgestellt, dass die Grundlagen zu einem Indikator nicht vollständig und belastbar sind. Das ENSI wird nun diese Unterlagen prüfen.

Im Rahmen der Standortsuche für geologische Tiefenlager muss die Nagra in der Etappe 2 des Verfahrens die potenziellen Standortgebiete einengen und diesen Vorschlag begründen. Die entsprechenden Unterlagen wurden im Januar 2015 eingereicht und dem ENSI zur Prüfung vorgelegt. Dabei hat das ENSI im August 2015 festgestellt, dass gewisse Daten nicht belastbar sind. Die Mängel betreffen den Indikator zur „Tiefenlage im Hinblick auf bautechnische Machbarkeit”.

Das ENSI hat daraufhin diese Nachforderung in einer Aktennotiz konkretisiert und die Nagra aufgefordert, die technisch-wissenschaftliche Basis für die Beurteilung des betroffenen Indikators zu ergänzen. Mit der Einreichung der Zusatzdokumentation kommt die Nagra dieser Nachforderung nach.

Das ENSI wird nun die Unterlagen prüfen. Die Ergebnisse seiner Prüfung zum Nagra-Vorschlag für die Etappe 2 der Standortsuche fliessen in ein Gutachten ein. Dieses soll voraussichtlich im Frühling 2017 vorliegen.

Das für die Leitung und Koordination des Sachplanverfahrens zuständige Bundesamt für Energie BFE hat dazu die nachfolgende Medienmitteilung publiziert.

Bern, 11.08.2016 – Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat die vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) geforderte Zusatzdokumentation zur bautechnischen Machbarkeit eines Tiefenlagers vorgelegt. Das ENSI kann nun die Detailprüfung der Berichte und Analysen der Nagra voraussichtlich bis Frühling 2017 abschliessen. Auf Grundlage aller Ergebnisse wird der Bundesrat voraussichtlich bis Ende 2018 entscheiden, ob er den von der Nagra vorgeschlagenen Standortgebieten zustimmt.

Im Januar 2015 hatte die Nagra die umfangreiche technisch-wissenschaftliche Dokumentation eingereicht, mit der sie ihren Vorschlag begründet, die Standortgebiete Jura Ost und Zürich Nordost in der dritten Etappe der Standortsuche für geologische Tiefenlager zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle vertieft zu untersuchen. Mit der Zusatzdokumentation entspricht die Nagra der Forderung des ENSI vom September 2015, zusätzliche Analysen zum Indikator „Tiefenlage im Hinblick auf bautechnische Machbarkeit“ (dieser definiert die maximale Tiefenlage) vorzulegen. Die Frage der maximalen Tiefenlage ist insbesondere relevant für die Beurteilung, ob das Standortgebiet Nördlich Lägern in Etappe 3 weiter untersucht werden soll.

Das ENSI wird nun die seit Januar 2015 laufende Detailprüfung der Unterlagen bis im Frühling 2017 abschliessen und sein Gutachten vorlegen. Anschliessend werden die Kommission für nukleare Sicherheit KNS sowie der Ausschuss der Kantone AdK ihre Stellungnahmen abgeben. Die – zum Teil vorläufigen – Stellungnahmen der sechs Standortregionen liegen bereits vor.

Sollte sich bei der Detailprüfung durch das ENSI herausstellen, dass das Standortgebiet Nördlich Lägern in Etappe 2 nicht – wie von der Nagra vorgeschlagen – zurückgestellt werden kann, müssten auch für Nördlich Lägern weitere Voruntersuchungen durchgeführt werden. Um zeitliche Verzögerungen zu verhindern, hat die Nagra bereits mit den entsprechenden Planungsvorbereitungen für die 3D-Seismik und Sondierbohrungen begonnen.

Ende 2017 werden sämtliche Berichte, Gutachten und Stellungnahmen in eine dreimonatige öffentliche Vernehmlassung geschickt. Der Bundesrat wird unter Kenntnis aller relevanten Fakten voraussichtlich bis Ende 2018 über den Abschluss von Etappe 2 der Standortsuche entscheiden und damit festlegen, welche Standortgebiete in Etappe 3 tatsächlich vertieft untersucht werden sollen. Bis zu diesem Entscheid verbleiben grundsätzlich sämtliche sechs potentiellen Standortgebiete im Auswahlverfahren.