KKG: Anforderung eines Notstanddiesels vom 17. Juni 2016

Betroffenes Werk / Titel

KKW Gösgen: Anforderung Notstanddiesel

Datum / Zeit

17. Juni 2016, 13:19 Uhr

Sachverhalt

Während der Jahresrevision 2016 ging ein Mitarbeiter einer Fremdfirma bei einer Leittechnikprüfung im Notstandgebäude fehlerhaft vor. Dadurch wurde die Spannungsversorgung einer Notstromschiene ab dem Normalnetz unterbrochen. Auslegungsgemäss startete der zugehörige Notstanddiesel. Der Mitarbeiter bemerkte den Fehler sofort und steckte ein irrtümlich ausgezogenes Kabel innert weniger Sekunden wieder ein. Dadurch wurde die Anlaufsequenz der Notstromeinspeisung unterbrochen und der Diesel nicht auf die spannungslose Notstromschiene geschaltet. Damit blieb auch die für die Kühlwasserversorgung des Notstromdiesels benötigte Pumpe spannungslos. Der Anstieg der Kühlwassertemperatur führte auslegungsgemäss nach kurzer Zeit zur automatischen Abschaltung des Diesels.

Nach knapp 13 Minuten wurde die Versorgung der Notstromschiene ab dem Normalnetz wieder zugeschaltet und die Kühlwasserversorgung des Diesels in Betrieb genommen. Rund 35 Minuten nach der Abschaltung des Diesels erreichte die Kühlwassertemperatur wieder den zulässigen Bereich und der Diesel war wieder verfügbar.

Der zweite Notstanddiesel war zum Zeitpunkt des Vorkommnisses in Übereinstimmung mit der Technischen Spezifikation des KKG für die Durchführung von Revisionsarbeiten freigeschaltet. Alle Brennelemente befanden sich im Brennelementbecken, dessen Kühlung durch das Vorkommnis nicht beeinträchtigt wurde. Die von der Technischen Spezifikation für diesen Anlagenzustand verlangte Verfügbarkeit eines der beiden Notstanddiesel wurde innerhalb der gegebenen Frist wieder sichergestellt.

Einstufung (nach Richtlinie ENSI-B03)

INES: unterhalb der Skala

Massnahmen des Betreibers

Zur zukünftigen Verhinderung vergleichbarer Vorkommnisse werden Prüftasten gegen Fehlbedienung gesichert. Prüfvorschriften sowie die Vorgaben für das Frei- und Rückschalten und die Bezeichnung von Leittechnikschränken im Notstandgebäude werden ergänzt. Das Vorkommnis wird vertieft analysiert und insbesondere die potenzielle Bedeutung für den Leistungsbetrieb untersucht.

Massnahmen des ENSI

Das ENSI beurteilt die Massnahmen des Betreibers als zweckmässig und stellt daher keine Forderungen.

Beurteilung durch das ENSI

Das KKG befand sich seit dem 4. Juni 2016 in der Jahresrevision. Das technische Verhalten der Anlage entsprach der Auslegung. Ursachen für den gegebenen Ablauf des Vorkommnisses waren das fehlerhafte Vorgehen bei den Prüfarbeiten sowie die unter den gegebenen Umständen nicht zielführende Fehlerkorrektur. Das Vorkommnis hatte eine geringe Bedeutung für die nukleare Sicherheit.

Kriterien für die Aufschaltung auf der ENSI-Website

Auslösung von Sicherheitssystemen

Das ENSI informiert die Öffentlichkeit in seinem jährlichen Aufsichtsbericht über sämtliche meldepflichtigen Vorkommnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit. Über Vorkommnisse, die eines der folgenden Kriterien erfüllen, informiert das ENSI auf der Website laufend:

  • INES-Stufe 1 oder höher
  • Auslösung von Sicherheitssystemen
  • Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt
  • Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 mSv

Aktualisiert: 6. Januar 2017