UVEK: „Verfahren des Sachplans geologische Tiefenlager wird korrekt umgesetzt“

Das Sachplanverfahren geologische Tiefenlager ist nicht „aus dem Gleis geraten“. Zu diesem Schluss kommt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK. Das Generalsekretariat des UVEK hatte die Vorwürfe des Geologen Marcos Buser abgeklärt.

Mehr Informationen befinden sich in der Medienmitteilung des UVEK vom 03.12.2012:

Die Suche nach möglichen Standorten für geologische Tiefenlager läuft nach den im Sachplan bestimmten Kriterien ab. Dies ergaben Abklärungen des Generalsekretariats des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Das Verfahren ist in einzelnen Punkten jedoch zu verbessern. Die Abklärungen erfolgten aufgrund öffentlich gemachter Vorwürfe gegen die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra), das Bundesamt für Energie und das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI), die mit der Umsetzung des Sachplans betraut sind.

Im Juni dieses Jahres hatte sich Marcos Buser, ehemaliges Mitglied der Kommission für Nukleare Sicherheit (KNS), in der Öffentlichkeit kritisch über die Umsetzung des Sachplanverfahrens zur Standortsuche für ein geologisches Tiefenlager geäussert. Er kritisierte insbesondere, die Nagra steuere das Verfahren aus dem Hintergrund. Zudem werde es nicht transparent und ergebnisoffen durchgeführt. Den zuständigen Bundesbehörden – etwa dem Bundesamt für Energie (BFE) – als Prozessführungs- und Prüfinstanz fehle es an Unabhängigkeit. Die KNS werde in diesem Prozess systematisch überhört, und die Entschädigung der KNS-Mitglieder sei zu gering.

Aufgrund dieser grundsätzlichen Vorwürfe nahm das Generalsekretariat (GS) des UVEK Abklärungen vor. Diese ergaben, dass die meisten und die schwerwiegendsten Vorwürfe von Herrn Buser nicht zutreffen. Das GS UVEK kommt zum Schluss, dass das Sachplanverfahren weder „aus dem Gleis geraten“ sei, wie Herr Buser kritisierte, noch seien die Empfehlungen der KNS systematisch übergangen worden. Auch gibt es keine Anhaltspunkte, wonach das BFE das Verfahren nicht gemäss Sachplan führen würde.

In anderen Punkten hat Herr Buser aus der Sicht des GS UVEK recht. Es ortet Verbesserungsbedarf insbesondere bei den Verfahrensregeln zwischen den Bundesbehörden untereinander und mit der Nagra. Es empfiehlt dem BFE, die administrativen Vorgaben an die am Sachplanverfahren beteiligten Behörden und Institutionen so zu präzisieren oder zu ergänzen, dass sich die im Lauf der Abklärungen festgestellten Mängel in den Abläufen nicht wiederholen. Aus Sicht des GS ist es darüber hinaus angezeigt, den selbstständigen Mitgliedern der KNS eine Entschädigung auszurichten, die den Verzicht von Mandaten ausgleicht, die sonst angenommen werden könnten. Die heutige Situation hat dazu geführt, dass Mandate von Behörden und Institutionen übernommen wurden, deren Tätigkeit von der KNS beurteilt wird. Das GS UVEK strebt daher eine Verbesserung der Entschädigung für selbständig erwerbende KNS-Mitglieder an.

Das GS UVEK ist schliesslich der Ansicht, dass die Verordnung über die Eidgenössische Kommission für Nukleare Sicherheit (VKNS) einer Prüfung unterzogen werden sollte.