Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat nach dem Reaktorunglück in Fukushima von den Betreibern der Schweizer Kernkraftwerke verlangt, dass sie den Schutz vor Wasserstoffdeflagrationen und -explosionen im Bereich der Brennelementbecken bewerten müssen. Auf Antrag der Betreiber hat das ENSI eine Fristerstreckung bis zum 30. Juni 2012 bewilligt.

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Auch KNS bestätigt ENSI-Massnahmen nach Fukushima

„Das ENSI hat als zuständige Aufsichtsbehörde in der Schweiz schnell und zielgerichtet auf die Ereignisse von Fukushima reagiert.“ Zu diesem Schluss kommt die Kommission für nukleare Sicherheit KNS in ihrem Bericht zu den Folgemassnahmen in der Schweiz. Mit den formulierten Empfehlungen bestätigt die KNS die Stossrichtung des ENSI.

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"Sicherheit hat immer oberste Priorität"

Videointerview (Teil 2): Nach dem Unglück an der japanischen Ostküste vom 11. März 2011 haben Bundesrat und Parlament beschlossen, keine neuen Kernkraftwerke zu bauen und aus der Kernenergie auszusteigen. Um seine Aufgabe erfüllen zu können, darf sich das ENSI weder von politischen noch von wirtschaftlichen Fragen ablenken lassen.

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