Kernkraftwerke haben geforderte Wasserstoff-Nachweise eingereicht
Die Schweizer Kernkraftwerke haben Ende Juni die Nachweise zur Wasserstoffproblematik bei den Brennelementlagerbecken eingereicht. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hatte diese im Nachgang zum Reaktorunglück in Fukushima eingefordert. Es wird die Nachweise voraussichtlich bis Mitte 2013 prüfen.
Das ENSI hatte am 5. Mai 2011 mit Verfügungen von den Betreibern verlangt, dass sie den Schutz vor Wasserstoffdeflagrationen und -explosionen im Bereich der Brennelementbecken bewerten müssen. Es musste untersucht werden, ob sich nebst radioaktiven Gasen und Aerosolen auch Wasserstoffgas in Räume ausserhalb des Primär-Containments ausbreiten und in Gebäuden, Systemen und Behältern in gefährdendem Ausmass ansammeln kann. In die Untersuchungen waren auch alle relevanten Komponenten der Lüftungsanlagen einzubeziehen. Entsprechend ist das Thema Wasserstoffmanagement Teil des Aktionsplans Fukushima 2012.
Neue Erkenntnisse aus dem Reaktorunglück in Japan haben inzwischen gezeigt, dass die Gefahr im Zusammenhang mit den Brennelementbecken kleiner als ursprünglich vermutet ist. Im Februar 2012 wurde aus Japan berichtet, dass in den Brennelement-Lagerbecken des abgeschalteten Blockes 4 keine Brennstoff- und Hüllrohrschäden mit Wasserstoffentwicklung zu beobachten sind. Anfänglich wurde eine solche Wasserstoffentwicklung als Ursache der Explosion des Reaktorgebäudes des Blocks 4 vermutet.