ENSI erteilt Freigabe nach Revision: KKW Leibstadt darf wieder anfahren
Nach einmonatigem Revisionsstillstand darf das KKW Leibstadt den Leistungsbetrieb wieder aufnehmen. Am 30. Mai 2023 genehmigte das ENSI das Wiederanfahren.
Typ: BWR/6, Siedewasserreaktor
Kommerzielle Inbetriebnahme: 1984
Thermische Nennleistung des Reaktors: 3600 MW
Elektrische Bruttoleistung: 1285 MWe
Elektrische Nettoleistung: 1233 MWe
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Nach einmonatigem Revisionsstillstand darf das KKW Leibstadt den Leistungsbetrieb wieder aufnehmen. Am 30. Mai 2023 genehmigte das ENSI das Wiederanfahren.
Die tiefe Zeitverfügbarkeit der Kernkraftwerke Beznau 1 und Leibstadt beeinträchtigte die Sicherheit nicht. Zu diesem Fazit kommt das ENSI in einer ersten Bilanz über das vergangene Aufsichtsjahr.
Nach dem Reaktorunfall in Fukushima 2011 hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI einen umfangreichen Aktionsplan lanciert, um die Lehren aus den Vorkommnissen in Japan in der Schweiz umzusetzen. Fünf Jahre später schliesst die Aufsichtsbehörde die Arbeiten ab.
Im Kernkraftwerk Leibstadt hat sich bei Inspektionen der Brennelemente gezeigt, dass während mehrerer Zyklen systematisch kritische Siedezustände – sogenannte Dryouts – aufgetreten sind.
Die Schweizer Kernkraftwerke verwenden Schmiedeteile für die sicherheitsrelevanten Hauptkomponenten, deren Herstellungs- und Materialzeugnisse vollständig dokumentiert sind. Dies bestätigen die Betreiber auf Anfrage des ENSI.
Das ENSI darf vom Kernkraftwerk Leibstadt nicht verlangen, dass es Emissionsdaten von Notfallmessgeräten nachträglich für die Veröffentlichung bereitstellt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Das Aufsichtsjahr 2015 war geprägt vom Stillstand der beiden Blöcke des Kraftwerks Beznau in der gesamten zweiten Jahreshälfte. Die in Betrieb stehenden Kernkraftwerke in der Schweiz weisen einen guten Zustand auf und erfüllen die Sicherheitsanforderungen. Dies ist das Fazit des ENSI in seinem Aufsichtsbericht 2015.