Richtlinien

In seiner Eigenschaft als Aufsichtsbehörde oder gestützt auf einen Auftrag in einer Verordnung erlässt das ENSI Richtlinien. Richtlinien sind Vollzugshilfen, die rechtliche Anforderungen konkretisieren und eine einheitliche Vollzugspraxis erleichtern. Sie konkretisieren zudem den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik.

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Die wichtigsten Änderungen betreffen die Meldepflichten von Abgaben radioaktiver Stoffe in den Wasserpfad sowie ein Meldekriterium zum Versagen oder der Fehlfunktion sicherheitstechnisch klassierter Systeme oder Komponenten aufgrund gemeinsamer Ursache.

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Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat Anfang November drei Richtlinien ersetzt. Sie betreffen den Strahlen- und Notfallschutz sowie die probabilistischen Sicherheitsanalysen. Die Änderungen waren in der öffentlichen Anhörung.

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