Das ENSI schlägt Nördlich Lägern zur weiteren Untersuchung vor
Das ENSI stimmt dem Vorschlag der Nagra zu, dass die beiden Standortgebiete Zürich Nordost und Jura Ost in Etappe 3 des Sachplanverfahrens weiter zu untersuchen sind.
Zu einem geologischen Tiefenlager gehören auch Oberflächenanlagen. Die Oberflächenanlagen können innerhalb des sogenannten Planungsperimeters, d.h. bis zu einem Abstand von fünf Kilometern um die in Etappe 1 genehmigten Vorschläge geologischer Standortgebiete platziert werden. Zu Beginn der Etappe 2 legte die Nagra potenzielle Standortvorschläge für diese Oberflächenanlagen vor (NTB 11-01). Gegenwärtig erarbeitet sie in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen und Regionen Pläne für die genaue Lage und Ausgestaltung der Oberflächenanlagen (Regionale Partizipation).
Ausgehend von den geologischen Standortgebieten der Etappe 1 haben die Entsorgungspflichtigen potenzielle Standorte für die unterirdischen Lagerbereiche und die Oberflächenanlagen unter Berücksichtigung von Sicherheit und technischer Machbarkeit sowie raumplanerischen und sozioökonomischen Aspekten zu identifizieren und zu bewerten.
Von diesen Standorten schlagen sie mindestens je zwei Standorte für das HAA- und das SMA-Lager zur Aufnahme in den Sachplan als Zwischenergebnis vor. Die Entsorgungspflichtigen ergänzen dazu die in Etappe 1 vorgenommene kriterienbezogene Bewertung von Sicherheit und technischer Machbarkeit durch quantitative provisorische Sicherheitsanalysen gemäss den Vorgaben des ENSI (ENSI 33/075). Bereits vorher klärte die Nagra mit dem ENSI ab, welche ergänzenden Untersuchungen notwendig sind (NTB 10-01), um provisorische Sicherheitsanalysen und einen sicherheitstechnischen Vergleich zu erlauben. Das ENSI kam zum Schluss (ENSI 33/115), dass die verfügbaren geologischen Informationen zusammen mit den von der Nagra vorgeschlagenen zusätzlichen Untersuchungen und den vom ENSI geforderten Ergänzungen dafür ausreichen.
Auf Grundlage der Vorschläge der Nagra, der Überprüfungen durch die Bundesbehörden sowie der Vernehmlassung entschied der Bundesrat mit dem Abschluss von Etappe 2 im November 2018 Folgendes:
Das ENSI, unterstützt von der Expertengruppe Geologische Tiefenlagerung EGT, überprüft und beurteilt die von den Entsorgungspflichtigen getroffene Auswahl aus sicherheitstechnischer Sicht. Die Resultate der provisorischen Sicherheitsanalysen werden anhand der Sicherheitsanforderungen der Richtlinie ENSI-G03 und der Anhänge I und III (Konzeptteil Sachplan) bewertet. Sie prüft auch für jeden Standort, ob die vorhandenen Kenntnisse und allfälligen Ungewissheiten die Durchführung einer provisorischen Sicherheitsanalyse erlauben. Die verwendeten geologischen Daten (z.B. Wirtgesteinsausdehnung, hydraulische Durchlässigkeit, erwartete hydraulische Gradienten, Geochemie) müssen die Situation am Standort adäquat wiedergeben und die vorhandenen Ungewissheiten berücksichtigen. Das Ergebnis der Überprüfung hält das ENSI in einem Gutachten fest. Die Kommission Nukleare Sicherheit KNS verfasst eine Stellungnahme zum Gutachten des ENSI. Das Bundesamt für Raumentwicklung ARE beurteilt die raumplanerischen Aspekte und das Bundesamt für Umwelt BAFU die Umweltaspekte.
Das ENSI stimmt dem Vorschlag der Nagra zu, dass die beiden Standortgebiete Zürich Nordost und Jura Ost in Etappe 3 des Sachplanverfahrens weiter zu untersuchen sind.
Das ENSI stimmt dem Vorschlag der Nagra zu, dass die beiden Standortgebiete Zürich Nordost und Jura Ost in Etappe 3 des Sachplanverfahrens weiter zu untersuchen sind.
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat die Dokumentation der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle Nagra zu einer Nachforderung erhalten. Das ENSI hatte im Rahmen seiner Prüfung der Nagra-Unterlagen zur Etappe 2 der Standortsuche für Tiefenlager festgestellt, dass die Grundlagen zu einem Indikator nicht vollständig und belastbar sind. Das ENSI wird nun diese Unterlagen prüfen.
Die mögliche Dosis, die ein Mensch über ein Jahr hinweg ansammeln könnte, ist ein wichtiger Aspekt für die Bestimmung der Sicherheit eines Tiefenlagers. Im Rahmen der Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager wird für jedes Standortgebiet überprüft, ob das Schutzkriterium von 0,1 Millisievert pro Jahr eingehalten wird.
Das ENSI hat für die Beurteilung des Standortvorschlags von der Nagra eine Nachforderung gestellt. Im Interview erklärt Simon Löw, was aus seiner Sicht gefehlt hat.
Ende August hat das ENSI festgestellt, dass die von der Nagra für die Bewertung der Standortgebiete verwendete Datengrundlage in Bezug auf einen entscheidenden Indikator nicht vollständig und belastbar ist.
Das ENSI hat bei der Prüfung der Standortvorschläge festgestellt, dass die Datengrundlage der Nagra teilweise nicht vollständig und somit nicht belastbar ist. Dies führt zu einer Verzögerung des Zeitplans der Standortsuche für geologische Tiefenlager von sechs bis zwölf Monaten.