Stilllegung

Während des Betriebs des Kraftwerks wird das Stilllegungskonzept zum sogenannten Stilllegungsplan ausgearbeitet. Zeichnet sich das Betriebsende einer Anlage ab, konkretisiert der Betreiber den Stilllegungsplan und arbeitet das Stilllegungsprojekt aus.

Das ENSI muss das Projekt beurteilen: Ob der Rückbau wie vom Betreiber vorgesehen durchgeführt werden kann und ob die Sicherheit von Umwelt, Bevölkerung und Personal zu jeder Zeit gewährleistet ist.

Bis der Betreiber die Stilllegungsverfügung vom UVEK erhält, gelten die Sicherheitsanforderungen der Betriebsbewilligung weiter.

Derzeit laufen folgende Stilllegungsprojekte:

Die folgenden Kernanlagen sind bereits stillgelegt:

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Titelbild des "Schweizer Journals" zur Inbetriebnahme des KKW Beznau 1 im Jahr 1969.

In der Schweiz müssen Kernkraftwerke auch nach mehreren Jahrzehnten Betrieb hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen. Dies schreibt das Gesetz vor und wird vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI überprüft und durchgesetzt. „Entscheidend ist in der Schweiz nicht das Alter einer Anlage, sondern ihre Sicherheit“, betont ENSI-Direktor Hans Wanner. Kernkraftwerke dürfen in der Schweiz nur betrieben werden, wenn sie die gesetzlichen […]

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Die höchste Anzahl an Forschungsprojekten des Jahres 2012 gehört zu den Themenbereichen Stilllegung schweizerischer Kernanlagen und Entsorgung radioaktiver Abfälle. Das dabei gewonnene Wissen ist direkt anwendbar, wie der nun erschienene Erfahrungs- und Forschungsbericht 2012 des ENSI zeigt.

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Die Schweizer und die italienische Atomaufsichtsbehörde haben eine engere Zusammenarbeit in den Bereichen Rückbau von Kernkraftwerken und Entsorgung von radioaktiven Abfällen beschlossen. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI will insbesondere von den Erfahrungen der Italiener im Bereich Stilllegung und Rückbau profitieren.

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