Schweizer Bericht an die IAEA zu radioaktiven Abfällen und abgebrannten Brennelementen

Am Freitag, 14. Oktober 2011, hat die Schweiz den vierten Länderbericht zur Joint Convention bei der IAEA eingereicht. Mit dem Bericht informiert die Schweiz die internationale Gemeinschaft, wie sie mit der Behandlung von abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen umgeht. Aus dem Englisch verfassten Bericht können Verbesserungsmassnahmen abgeleitet werden – er kann aber auch als Vorbild für andere Länder dienen.

Die Schweiz hat das gemeinsame Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle am 29. September 1997 unterzeichnet und am 13. März 2000 ratifiziert. Das Übereinkommen, die sogenannte „Joint Convention“, ist am 18. Juni 2001 in Kraft getreten.

Die drei Hauptziele der „Joint Convention“ sind:

  • die Erreichung und Beibehaltung eines hohen Sicherheitsstandards;
  • die nachhaltige Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Auswirkungen durch ionisierende Strahlung während allen Stufen der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle;
  • die Verhütung von Unfällen mit strahlenbedingten Folgen bzw. die Milderung allfälliger Folgen aus derartigen Unfällen.

In Übereinstimmung mit dem Artikel 32 der „Joint Convention“ hat die Schweiz am 14. Oktober 2011 den vierten Länderbericht für die nächste Überprüfungskonferenz eingereicht. Eine schweizerische Delegation wird vom 14. bis 23. Mai 2012 an der Überprüfungskonferenz im IAEA Hauptquartier in Wien teilnehmen.

In Länderberichten informieren die Vertragsparteien periodisch über den aktuellen Stand, sie zeigen Lücken auf und beschreiben die getroffenen und noch zu treffenden Massnahmen im Hinblick auf die Erfüllung der Verpflichtungen aus der „Joint Convention“. An der Überprüfungskonferenz werden die Länderberichte vorgestellt und von Vertretern der Vertragsparteien überprüft. Das Ergebnis der Überprüfung wird in einem Bericht festgehalten.