Oberflächenanlagen müssen strenge Sicherheitskriterien erfüllen
Die Sicherheit hat bei der Standortsuche für geologische Tiefenlager oberste Priorität. Auch Oberflächenanlagen, über welche die Tiefenlager erreicht werden, müssen strenge Sicherheitskriterien erfüllen. Entsprechend wird das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI die Sicherheit der Oberflächenanlagen im Laufe der Realisierung der Tiefenlager mehrfach prüfen.
Das ENSI wird, wie im Kernenergiegesetz vorgeschrieben, in den weiteren Schritten der Realisierung immer wieder die Sicherheit der Oberflächenanlagen betrachten. Es wird dabei weitere Teile der Anlage (Zugangsbauwerke, untertägige Anlagen) berücksichtigen. „Es wird keine Oberflächenanlage gebaut und betrieben, deren Sicherheit nicht nachgewiesen ist“, betont Michael Wieser, Leiter des Aufsichtsbereichs Entsorgung. Eine erste Überprüfung der Gesamtanlage in ihren Grundzügen erfolgt mit dem Rahmenbewilligungsgesuch. Detaillierte Prüfungen wird das ENSI im Rahmen der Bearbeitung der Gesuche sowohl für die Bau- als auch für die Betriebsbewilligung vornehmen. Der erforderliche Detaillierungsgrad des Sicherheitsnachweises hängt dabei von der Stufe des Bewilligungsverfahrens ab. Ab Rahmenbewilligungsgesuch kann die Sicherheit der Oberflächenanlagen dabei standortspezifisch betrachtet werden.
Stufenweise Vertiefung der Sicherheitsbeurteilungen
Zur Sicherheitsbeurteilung gehört mit zunehmendem Detaillierungsgrad auch die Betrachtung von Störfällen. Sie können unter anderem durch Naturereignisse ausgelöst werden, zum Beispiel durch Erdbeben, Überflutung und extreme Wetterbedingungen. Für die Ermittlung der naturbedingten Gefährdungen muss der Betreiber die historischen Daten aus aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen berücksichtigen. Alle schweizerischen Kernanlagen sind zudem gegenüber Sabotage und Terrorismus zu schützen. Das ENSI beurteilt deshalb neben der Sicherheit auch die Sicherung einer Anlage.
Mithilfe der Betrachtung von Störfällen ist zukünftig auch zu entscheiden, welche Notfallschutzzonen in der Umgebung der Anlage einzurichten sind. Ob dafür überhaupt eine Notwendigkeit bestehen wird, kann erst mit Vorliegen der entsprechenden Auslegungsabsichten des Betreibers und nach Prüfung der erforderlichen Nachweise abschliessend beurteilt werden.
Umgang mit Radioaktivität
Die Tätigkeiten in den Oberflächenanlagen vor der Einlagerung der Abfälle im Tiefenlager werden sich im Wesentlichen auf eine Umlagerung der Abfälle beschränken. Bei den schwach- und mittelaktiven Abfällen werden die Abfälle bereits so verpackt angeliefert, dass sie für die Einlagerung nur noch weiter verpackt werden müssen. Die eingeschlossenen Abfälle sind in festem Zustand, sind gegenüber wässrigen Flüssigkeiten praktisch nicht löslich und nur schwer brennbar. Radioaktive Stoffe können nur schwer aus ihnen freigesetzt werden. Eine Freisetzung von radioaktiven Stoffen aus diesen Abfällen in die Umgebung ist damit auch bei einem Störfall sehr beschränkt.
Die hochaktiven Abfälle werden aus den Transportbehältern in die Endlagerbehälter umgepackt. Für diese Arbeiten mit erhöhter Radioaktivität sind zwingend sogenannte „heisse Zellen“ vorzusehen, wie sie in ähnlicher Form bereits heute im Zentralen Zwischenlager ZWILAG in Betrieb sind. Die heissen Zellen müssen ausreichend sicher gebaut und redundant ausgelegt werden. Entsprechend hoch sind die bautechnischen Anforderungen.
Aufsicht auch nach Inbetriebnahme
Das ENSI wird nach der Inbetriebnahme der Oberflächenanlagen deren Sicherheit weiter beaufsichtigen. Dies gilt auch für den Transport der anzuliefernden radioaktiven Abfälle. Solche Transporte werden beim Betrieb bestehender Kernanlagen schon heute nur unter strengen Sicherheitsvorgaben durch das ENSI bewilligt. „Für das ENSI steht die Sicherheit einer Anlage an erster Stelle, dies gilt für jeden Aspekt des Baus und Betriebes einer Oberflächenanlage“, erklärt Michael Wieser.