Oberflächenanlagen: Grundsätzliche Machbarkeit nach Prüfung nicht in Frage gestellt
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat im Auftrag des Bundesamtes für Energie BFE verschiedene Aussagen der Nagra zu Bau und Betrieb einer Oberflächenlage eines Tiefenlagers auf ihre Plausibilität geprüft. Das ENSI beurteilt die Angaben in der modellhaften Vorstudie der Nagra als plausibel. Die eigentliche Sicherheitsprüfung einer Oberflächenanlage bedingt das Vorliegen standortspezifischer Detaildaten, welche erstmals mit dem Einreichen des Rahmenbewilligungsgesuches für einen bestimmten Standort konkretisiert werden.
„Alle Kernanlagen in der Schweiz müssen vom Gesetz her hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen“, betont Michael Wieser, Leiter des Aufsichtsbereichs Entsorgung. Das gilt auch für Oberflächenanlagen von geologischen Tiefenlagern. Verantwortlich für das Bewilligungsverfahren ist das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK. „Wir werden mit unseren Gutachten zuhanden des Departements unseren Beitrag dazu leisten, damit die Anlagen sicher sind“, erklärt Michael Wieser.
Die Sicherheits- und Störfallanalysen sind auf Gesetzes- und Verordnungsebene vorgeschrieben. Sie werden im weiteren Planungs- und Realisierungsprozess im Sachplan geologische Tiefenlager sowie in den nächsten Bewilligungsschritten für jede einzelne Anlage durch das ENSI geprüft werden. Die Durchführung der Sicherheits- und Störfallanalysen bedingt, dass ausführliche Detailunterlagen zu jeder Anlage vorliegen. Diese sind durch die Nagra in den nächsten Jahren zu erarbeiten. „Wenn wir als Aufsichtsbehörde Mängel im Projekt feststellen, werden wir den Finger darauf halten und Massnahmen sowie Änderungen fordern“, erklärt Michael Wieser.
Angaben der Nagra sind plausibel
Die nun geprüften Unterlagen basieren auf modellhaften generischen Vorstudien. Das ENSI hat im Auftrag des BFE geprüft, ob das durch die Nagra beschriebene Konzept der Anlage und die darin geplanten Abläufe plausibel sind. Das ENSI hat weiter die durch die Nagra skizzierten Mengen an wassergefährdenden Stoffen geprüft und zuhanden des Bundesamtes für Umwelt BAFU und BFE als plausibel bezeichnet.
Zudem hat das ENSI geprüft, ob auf Grund des Projektbeschriebs bereits im Konzept Gründe erkennbar sind, welche die nukleare Sicherheit sowie den Schutz von Mensch und Umwelt im Grundsatz in Frage stellen. „Wäre das der Fall, könnte eine solche Anlage nicht bewilligt werden“, betont Michael Wieser.
Das Konzept und die Abläufe sind aus Sicht des ENSI plausibel. Zum heutigen Zeitpunkt liegen aus Sicht des ENSI keine Erkenntnisse oder Erfahrungen vor, welche eine grundsätzliche Machbarkeit einer Oberflächenanlage in Frage stellen würden.