KKG: Anforderung eines Notstanddiesels bei Reaktorschutz-Prüfung vom 20. April 2016

Betroffenes Werk / Titel

KKW Gösgen: Anforderung eines Notstanddiesels bei Reaktorschutzprüfung

Datum / Zeit

20. April 2016, 13:22 Uhr

Sachverhalt

Am 20. April 2016 führte die Schichtmannschaft eine periodische Reaktorschutzprüfung mit Start eines Notstromdiesels durch den Reaktorschutz durch. Dabei kam es um 13:22 Uhr zu einer Fehlbedienung. Beim Prüfschritt zum Start des Notstromdiesels durch den Reaktorschutz wurde anstelle der in der Prüfvorschrift verlangten, die benachbarte Prüftaste eines anderen Auslösestrangs gedrückt. Das Drücken dieser Prüftaste unterbrach die Versorgung der zugeordneten Notstromschiene ab der Normalnetzschiene. Wie für solche Fälle vorgesehen, startete automatisch der zugeordnete Notstromdiesel und versorgte die Notstromschiene wieder mit Spannung.

Nach Kontrolle des Anlageverhaltens wurde die Spannungsversorgung der Notstromschiene ab der Normalnetzschiene wieder hergestellt. Die Reaktorschutzprüfung wurde wiederholt und erfolgreich abgeschlossen.

Einstufung (nach Richtlinie ENSI-B03)

INES: unterhalb der Skala

Massnahmen des Betreibers

Die Prüftasten für die vier Auslösestränge sind auf der Reaktorschutzprüftafel nebeneinander angeordnet. Um zukünftig Verwechslungen zu vermeiden, wird das KKG die entsprechenden Auslösestränge mit gut sichtbaren, farblich markierten römischen Zahlen versehen. Zudem prüft das KKG den Einsatz einer mechanischen Blockierung, zur Verhinderung einer ungewollten Betätigung.

Massnahmen des ENSI

Das ENSI hat die Massnahmen des Betreibers geprüft und grundsätzlich für zweckmässig befunden.

Angesichts eines ähnlichen Vorkommnisses am 17. Juli 2013 hat das ENSI darüber hinaus eine Information über Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Vorkommnisse sowie das Nachstellen beider Vorkommnisse im Beisein des ENSI am Simulator gefordert.

Beurteilung durch das ENSI

Zum Zeitpunkt der Fehlbedienung befand sich das KKG im ungestörten Volllastbetrieb. Der automatische Start des Notstromdiesels war auslegungsgemäss und verlief korrekt. Die kurzzeitige Spannungslosigkeit der betroffenen Notstromschiene dauerte wenige Sekunden und hatte keinen Einfluss auf den sicheren Betrieb der Anlage. Das Vorkommnis hatte insgesamt eine geringe Bedeutung für die nukleare Sicherheit.

Kriterium für die Aufschaltung auf der ENSI-Website

Auslösung von Sicherheitssystemen

Das ENSI informiert die Öffentlichkeit in seinem jährlichen Aufsichtsbericht über sämtliche meldepflichtigen Vorkommnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit. Über Vorkommnisse, die eines der folgenden Kriterien erfüllen, informiert das ENSI auf der Website laufend:

  • INES-Stufe 1 oder höher
  • Auslösung von Sicherheitssystemen
  • Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt
  • Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 mSv

Stand: 10. August 2016