KKW Beznau: Unterbruch der 50-kV-Versorgung am 21. Februar in beiden Blöcken

Betroffenes Werk / Titel

KKW Beznau: Unterbruch der 50-kV-Versorgung in beiden Blöcken

Datum / Zeit

21. Februar 2020 / 16:20 Uhr

Sachverhalt

Infolge einer externen Netzstörung am 21. Februar 2020 wurde eine Spannungsversorgung in beiden Reaktorblöcken des Kernkraftwerks Beznau (KKB) unterbrochen. Betroffen waren zwei Reserveschienen, die im Volllastbetrieb aufgrund der Sicherheitsvorgaben jederzeit funktionsfähig sein müssen und bei Störfällen zum Einsatz kämen. Die 6-kV-Reserveschienen werden durch die 50-kV-Fremdnetzeinspeisung von der Schaltanlage Beznau bedient. Ein Kurzschluss in der externen Leitung Beznau-Klingnau/Leibstadt führte zu der Netzstörung. Während die Spannungsversorgung der beiden Reserveschienen deshalb ausfiel, wurden die übrigen Notstromschienen nicht beeinträchtigt.

Der Spannungsverlust wurde von den Überwachungseinrichtungen erkannt, sodass die betroffenen Reserveschienen automatisch vom Netz isoliert wurden und je Block eine Notstandsdieselanlage startete, um die Schienen in den Notstandsgebäuden mit Strom zu versorgen. Nachdem die Störung im Fremdnetz behoben worden war, konnte die Normalversorgung wieder sichergestellt werden und die Notstandsdiesel wurden gestoppt. Die beiden Blöcke des KKB befanden sich nach 60 beziehungsweise 90 Minuten wieder im Normalbetriebszustand.

Einstufung (nach Richtlinie ENSI-B03)

INES: 0

Massnahmen des Betreibers

Das KKB trifft mit der Netzgesellschaft Abklärungen: 1.) zu möglichen Änderungen in der Netzversorgung und 2.) wie die Schutzauslösung für das KKB im Falle eines Kurzschlusses optimiert werden könnte.

Massnahmen des ENSI

Das ENSI ist über die Ergebnisse des Audits mit dem Stromlieferanten über die Schutzeinstellungen zu informieren.

Beurteilung durch das ENSI

Das Vorkommnis war von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung. Das Anlageverhalten nach dem Ausfall der Einspeisung war auslegungsgemäss und die Gesamtanlage befand sich vor, während und nach dem Ereignis im Volllastbetrieb.

Kriterien für die Aufschaltung auf der ENSI-Website

  • Auslösen von Sicherheitssystemen

Das ENSI informiert die Öffentlichkeit in seinem jährlichen Aufsichtsbericht über sämtliche meldepflichtige Vorkommnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit. Über Vorkommnisse, die eines der folgenden Kriterien erfüllen, informiert das ENSI auf der Website laufend:

  • INES-Stufe 1 oder höher,
  • Auslösung von Sicherheitssystemen,
  • Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt,
  • Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 mSv.