Die HSK erteilt dem Kernkraftwerk Gösgen nach der Revision die Freigabe zum Wiederanfahren
Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat dem Kernkraftwerk Gösgen nach dem Ende der Revision am Donnerstag, 24. Juni 2004, die Freigabe zum Wiederanfahren für den 26. Betriebszyklus erteilt. Das Werk war vom 5. bis 24. Juni 2004 für die Revisionsarbeiten und den Brennelementwechsel abgestellt. Die HSK hat gezielte Inspektionen vorgenommen und sich dabei vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen ordnungsgemäss durchgeführt und die Vorschriften für den Strahlenschutz eingehalten wurden.