Die HSK genehmigt das Wiederanfahren des Kernkraftwerks Mühleberg nach der Revision
Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat dem Kernkraftwerk Mühleberg am Freitag, 2. September 2005, die Freigabe zum Wiederanfahren der Anlage erteilt. Das Werk war seit dem 7. August abgestellt, um die jährlichen Revisionsarbeiten und den Brennelementwechsel durchzuführen. Die HSK hat während der Revision gezielte Inspektionen vorgenommen. Dabei hat sie sich vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen korrekt durchgeführt und die Vorschriften für den Strahlenschutz eingehalten wurden.