ENSI prüft Kosten für Stilllegung der Kernkraftwerke und Entsorgung
Die Kernkraftwerkbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, alle fünf Jahre die voraussichtliche Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten zu berechnen. Die Entsorgungspflichtigen haben im November 2011 eine entsprechende Kostenstudie vorgelegt, die vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI nun in Zusammenarbeit mit externen Experten aus dem In- und Ausland überprüft wird. Ein Entwurf des Berichtes wird voraussichtlich Ende Mai 2012 vorliegen.