ENSI prüft Kosten für Stilllegung der Kernkraftwerke und Entsorgung

Die Kernkraftwerkbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, alle fünf Jahre die voraussichtliche Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten zu berechnen. Die Entsorgungspflichtigen haben im November 2011 eine entsprechende Kostenstudie vorgelegt, die vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI nun in Zusammenarbeit mit externen Experten aus dem In- und Ausland überprüft wird. Ein Entwurf des Berichtes wird voraussichtlich Ende Mai 2012 vorliegen.

Im Bundeszwischenlager (BZL) in Würenlingen werden konditionierte (verarbeitete) schwachaktive Abfälle aus der Medizin, Industrie und Forschung zwischengelagert.
Im Bundeszwischenlager (BZL) in Würenlingen werden konditionierte (verarbeitete) schwachaktive Abfälle aus der Medizin, Industrie und Forschung zwischengelagert.

Die Finanzierung der Stilllegung der Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle nach Ausserbetriebnahme der Anlagen wird in der Schweiz durch zwei unabhängige Fonds sichergestellt: Den Stilllegungsfonds für die Kosten der Stilllegung der Kernanlagen und den Entsorgungsfonds für die Kosten der sicheren Entsorgung der radioaktiven Abfälle und der abgebrannten Brennelemente in geologischen Tiefenlager. Beide Fonds werden durch Beiträge der Betreiber geäufnet, die gemäss Kernenergiegesetz (Art. 27 und Art. 31) zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet sind.

Erste Ergebnisse im Mai

Grundlage für die Berechnung der Beiträge der Betreiber bilden Kostenstudien, die gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) alle 5 Jahre aufgrund des neusten Stands von Wissenschaft und Technik aktualisiert werden müssen. Die letzten Kostenstudien stammen aus dem Jahr 2006. Swissnuclear, die Fachgruppe Kernenergie des Verbands swisselectric, hat im November der Kommission der beiden Fonds die Kostenstudien 2011 vorgelegt, welche die Grundlage für die Berechnung der Beiträge in der Veranlagungsperiode 2012 bis 2016 bilden.

Unter Einbezug externer Experten prüft das ENSI bis Mitte 2012 die Kostenstudien. Ein erster Teilbericht wird im März vorliegen, der Entwurf des Gesamtberichts wird voraussichtlich im Mai dem Kostenausschuss vorgestellt. Basierend auf dem dann fertigzustellenden endgültigen Bericht wird die Verwaltungskommission im November 2012 die daraus abzuleitenden aktualisierten Fondsbeiträge festlegen.

Internationales Know-how für die Stilllegung

Für die Prüfung der technischen Aspekte der aktuell eingereichten Stilllegungsplanungen aller Schweizerischen Kernkraftwerke und des zentralen Zwischenlagers hat das ENSI den TÜV Nord EnSys Hannover GmbH beauftragt. Das Unternehmen wurde ausgewählt, weil es bereits seit vielen Jahren als Gutachter verschiedener deutscher Aufsichtsbehörden bei Stilllegungsverfahren sowohl bei der Unterlagenprüfung, als auch praktisch vor Ort tätig ist. Kadermitglieder des TÜV-EnSys arbeiten in verschiedenen Gremien, beispielsweise der deutschen Entsorgungskommission (ESK) in leitenden Funktionen mit.

Der TÜV hat zu prüfen, ob die resultierenden Mengen-, Zeit- und Kostenansätze realistisch sind und dem Stand der Technik entsprechen. Besonderes Augenmerk wird der TÜV auf die Prüfung verwenden, ob aktuelle Erkenntnisse aus den laufenden Grossprojekten in Deutschland und im Ausland berücksichtigt wurden, ob die Planungen auch hinsichtlich des Strahlenschutzes und der Abfallbewirtschaftung optimiert sind und dies auch für die vorgeschlagenen Verfahren zur Abtrennung freigabefähiger Materialströme gilt. Der Arbeitsumfang betrifft alle Schritte und Abläufe bis zur Zwischenlagerung der entstehenden Abfälle.

Die verbleibenden kommerziellen Konsequenzen, im Wesentlichen die kalkulatorischen Ansätze für die Zwischen- und Endlagerung der resultierenden Abfälle, werden nach Abstimmung entweder durch das ENSI oder durch BFE bewertet.

Nationales und internationales Know-how für die Entsorgung

Für die Überprüfung der Kosten der Bauprojekte für die geologische Tiefenlagerung der hochaktiven sowie schwach- und mittelaktiven Abfälle hat das ENSI sich für die Firma Basler & Hofmann (Zürich) entschieden. Basler & Hofmannn arbeitet seit Jahrzehnten als unabhängiger Prüfingenieur für die Aufsichtsbehörde und hat nationale wie internationale Erfahrung im Untertagebau.

Das Ingenieurbüro hat die Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit der technischen Angaben zum Bau geologischer Tiefenlager je für schwach- und mittelaktive wie für hochaktive Abfälle hinsichtlich Bauvorgänge, Zeitbedarf, Materialbewirtschaftung und Unterhalt zu prüfen. Dabei geht es auch um die Konsistenz bezüglich heutigem Stand der Technik und bisheriger Erfahrungen.

Weiter sollen die Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit der daraus resultierenden Kostenelemente und der Kostenschätzung kontrolliert werden.

Die Kostenschätzung der für die Bestätigung der Standorteignung notwendigen erdwissenschaftlichen Untersuchungen (Felslabor und Messprogramm am jeweiligen Standort) werden durch das ENSI überprüft.