Kernkraftwerke sollen nicht „ausgefahren“ werden, sondern bis zum letzten Betriebstag über Sicherheitsmargen verfügen. Um dies zu gewährleisten, regt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI an, dass die Betreiber für einen Weiterbetrieb nach 40 Betriebsjahren ein umfassendes Langzeitbetriebskonzept inklusive Stilllegungsdatum einreichen müssen. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie UREK des Nationalrates will diesen Ansatz prüfen.

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Heute hat die European Nuclear Security Regulators Association ENSRA beim ENSI getagt. Die internationale Fachgruppe zur Sicherung kerntechnischer Anlagen besuchte neben Fachgesprächen in Birr und Brugg auch die Kernkraftwerke Beznau und Leibstadt. Deren Schutz gegen unbefugte Einwirkungen hinterliess einen hervorragenden Eindruck.

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Rutschungen, Hangmuren, Steinschlag und Felsstürze stellen keine Gefahr für die Kernkraftwerke in der Schweiz dar. Dieser Aspekt wurde insbesondere für den Standort des Kernkraftwerks Mühleberg KKM und des geplanten Ersatzkraftwerks EKKM überprüft, da sich diese Standorte unterhalb von Hängen befinden.

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Kernkraftwerk Beznau

Im Block 2 des Kernkraftwerks Beznau ist es heute Abend zu einer Reaktorschnellabschaltung gekommen. Der Reaktor befand sich zu jeder Zeit in einem sicheren Zustand. Es kam zu keiner unzulässigen Freisetzung von Radioaktivität. Die Sicherheit der Bevölkerung war zu jeder Zeit gewährleistet. Der Block 1 war vom Vorkommnis nicht betroffen.

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