Die wichtigsten Änderungen betreffen die Meldepflichten von Abgaben radioaktiver Stoffe in den Wasserpfad sowie ein Meldekriterium zum Versagen oder der Fehlfunktion sicherheitstechnisch klassierter Systeme oder Komponenten aufgrund gemeinsamer Ursache.

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Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat Anfang November drei Richtlinien ersetzt. Sie betreffen den Strahlen- und Notfallschutz sowie die probabilistischen Sicherheitsanalysen. Die Änderungen waren in der öffentlichen Anhörung.

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Die Richtlinie ENSI-G20 regelt die Anforderungen an die Auslegung und den Betrieb des Reaktorkerns sowie der Brenn- und Steuerelemente von Kernkraftwerken. Sie löst auf den 1. März 2015 die Richtlinien HSK-R-60 und HSK-R-61 ab.

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Ein neuer Entwurf für eine ENSI-Richtlinie geht heute in die öffentliche Anhörung. Die Richtlinie legt unter anderem die Anforderungen für Messinstrumente fest, die für ionisierende Strahlung im operationellen Strahlenschutz und zur radiologischen Anlagenüberwachung eingesetzt werden. Die Anhörung dauert bis Ende Februar 2015.

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