Kernkraftwerke in der Schweiz
In der Schweiz gibt es fünf Kernkraftwerke: Beznau 1 und 2, Mühleberg (ausser Betrieb), Gösgen und Leibstadt.
In der Schweiz gibt es fünf Kernkraftwerke: Beznau 1 und 2, Mühleberg (ausser Betrieb), Gösgen und Leibstadt.
Am 7. Dezember 2020 wurde im KKW Beznau eine Montageabweichung an zwei Notstanddieselgeneratoren festgestellt, welche bereits seit längerer Zeit bestanden hatte. Das Vorkommnis war von sicherheitstechnischer Bedeutung und wurde als INES-1 eingestuft.
Ein fehlerhaft abgesperrter Kühler im KKW Gösgen löste auslegungsgemäss eine Turbinenschnellabschaltung aus.
Am 6. August 2019 löste eine Störung im Unterwerk Beznau, das nicht zum KKW Beznau (KKB) gehört, in beiden Blöcken des KKB eine Leistungsreduktion aus.
Am 26. Juli 2019 verursachte eine Drahtlitze einen Kurzschluss in einem 10-kV-Schalter der elektrischen Eigenbedarfsversorgung des KKW Gösgen (KKG).
Am 13. Mai 2019 stellte das KKG fest, dass im Ringraum insgesamt 101 Druckmessumformer im Einsatz waren, die nicht auf ihre Eignung für Störfallbedingungen geprüft waren. Das KKG hat die Umformer im Revisionsstillstand 2019 gegen geprüfte Umformer ausgetauscht.
Ein fehlerhaftes Verhalten eines Messwertumformers im KKW Leibstadt führte zu falschen Messwerten in einem Kanal der Frischdampfdruckmessung und damit zu den Reaktorschnellabschaltungen am 24. April und 12. Mai 2019. Die Vorkommnisse hatten eine geringe Bedeutung für die nukleare Sicherheit.
Am 15. März 2019 konnte bei einem Test ein Regelventil in einem Strang des Not- und Nachkühlsystems nicht geöffnet werden. Grund war ein Fehler in der Steuereinheit des Ventilantriebs. Das Vorkommnis hatte eine geringe Bedeutung für die nukleare Sicherheit.
Am 9. November 2018 öffnete sich eine Absperrklappe nicht vollständig. Das Vorkommnis hatte eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung. Das ENSI sieht die vom KKG getroffenen Massnahmen als zielführend und ausreichend an.
Da es im Hochdruck-Kernsprühsystems bereits mehrfach zu ähnlichen meldepflichtigen Vorkommnissen und anderen anomalen Befunden gekommen ist, verlangt das ENSI eine schriftliche Darlegung des Informationsflusses zwischen den Organisationseinheiten im KKL.