Kernkraftwerk Leibstadt
Typ: BWR/6, Siedewasserreaktor
Kommerzielle Inbetriebnahme: 1984
Thermische Nennleistung des Reaktors: 3600 MW
Elektrische Bruttoleistung: 1285 MWe
Elektrische Nettoleistung: 1233 MWe
Hier geht’s zum KKW Leibstadt
Typ: BWR/6, Siedewasserreaktor
Kommerzielle Inbetriebnahme: 1984
Thermische Nennleistung des Reaktors: 3600 MW
Elektrische Bruttoleistung: 1285 MWe
Elektrische Nettoleistung: 1233 MWe
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Nach einem technischen Problem in der Abgasanlage ist das Kernkraftwerk Leibstadt vorschriftsgemäss von Hand abgeschaltet worden. Der Schutz von Mensch und Umwelt war zu jeder Zeit gewährleistet. Die Messsonden um das Kernkraftwerk haben keinen Anstieg der Radioaktivität festgestellt.
Das ENSI hat dem Kernkraftwerk Leibstadt die Freigabe zum Wiederanfahren mit Auflagen erteilt. Die Bedingungen, unter denen es im KKL zu den Dryouts gekommen ist, sind bekannt. Das Kernkraftwerk hat Gegenmassnahmen ergriffen. Somit ist der Betrieb sicher. Im Interview erklärt Ralph Schulz, Leiter des Fachbereichs Sicherheitsanalysen, die Hintergründe.
Das KKW Leibstadt darf nach seiner Jahreshauptrevision wieder den Leistungsbetrieb aufnehmen. Das ENSI hat die Ursachenabklärung und die daraus abgeleiteten Massnahmen zur Vermeidung kritischer Siedezustände (Dryouts) geprüft.
Die tiefe Zeitverfügbarkeit der Kernkraftwerke Beznau 1 und Leibstadt beeinträchtigte die Sicherheit nicht. Zu diesem Fazit kommt das ENSI in einer ersten Bilanz über das vergangene Aufsichtsjahr.
Nach dem Reaktorunfall in Fukushima 2011 hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI einen umfangreichen Aktionsplan lanciert, um die Lehren aus den Vorkommnissen in Japan in der Schweiz umzusetzen. Fünf Jahre später schliesst die Aufsichtsbehörde die Arbeiten ab.
Im Kernkraftwerk Leibstadt hat sich bei Inspektionen der Brennelemente gezeigt, dass während mehrerer Zyklen systematisch kritische Siedezustände – sogenannte Dryouts – aufgetreten sind.
Die Schweizer Kernkraftwerke verwenden Schmiedeteile für die sicherheitsrelevanten Hauptkomponenten, deren Herstellungs- und Materialzeugnisse vollständig dokumentiert sind. Dies bestätigen die Betreiber auf Anfrage des ENSI.
Das ENSI darf vom Kernkraftwerk Leibstadt nicht verlangen, dass es Emissionsdaten von Notfallmessgeräten nachträglich für die Veröffentlichung bereitstellt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Das Aufsichtsjahr 2015 war geprägt vom Stillstand der beiden Blöcke des Kraftwerks Beznau in der gesamten zweiten Jahreshälfte. Die in Betrieb stehenden Kernkraftwerke in der Schweiz weisen einen guten Zustand auf und erfüllen die Sicherheitsanforderungen. Dies ist das Fazit des ENSI in seinem Aufsichtsbericht 2015.