Richtlinien

In seiner Eigenschaft als Aufsichtsbehörde oder gestützt auf einen Auftrag in einer Verordnung erlässt das ENSI Richtlinien. Richtlinien sind Vollzugshilfen, die rechtliche Anforderungen konkretisieren und eine einheitliche Vollzugspraxis erleichtern. Sie konkretisieren zudem den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik.

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News

Die Richtlinie ENSI-G20 regelt die Anforderungen an die Auslegung und den Betrieb des Reaktorkerns sowie der Brenn- und Steuerelemente von Kernkraftwerken. Sie löst auf den 1. März 2015 die Richtlinien HSK-R-60 und HSK-R-61 ab.

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Ein neuer Entwurf für eine ENSI-Richtlinie geht heute in die öffentliche Anhörung. Die Richtlinie legt unter anderem die Anforderungen für Messinstrumente fest, die für ionisierende Strahlung im operationellen Strahlenschutz und zur radiologischen Anlagenüberwachung eingesetzt werden. Die Anhörung dauert bis Ende Februar 2015.

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Die Revision der Richtlinie „Probabilistische Sicherheitsanalysen (PSA): Anwendung“ des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI befindet sich bis Ende Jahr in der öffentlichen Anhörung. Es wird unter anderem neu verlangt, dass der Beitrag von latenten Fehlern bei der jährlichen Bewertung auszuweisen und zu bewerten ist.

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Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat die Richtlinie HSK-R-35 „Aufsichtsverfahren bei Bau und Änderungen von Kernkraftwerken, Systemtechnik“ per 15. Juli 2014 zurückgezogen. Sie ist obsolet geworden.

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Heute hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI die Richtlinie zur Stilllegung von Kernanlagen in Kraft gesetzt. Es handelt sich dabei um eine neue Richtlinie, mit der die gesetzlichen Anforderungen konkretisiert werden. Die Richtlinie ENSI-G17 gilt bereits für die Vorbereitung der Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg.

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