Auslandsereignisse

Nach jedem bedeutenden Ereignis in einem Kernkraftwerk im Ausland stellt sich die Frage der Übertragbarkeit auf die schweizerische Situation und der notwendigen Lehren, die daraus abzuleiten sind. Bei der Analyse von Ereignissen im Ausland und der Ableitung von Massnahmen für die Schweiz ist gemäss der geltenden Rechtslage ein in Abhängigkeit der Gefährdungslage abgestuftes Vorgehen massgebend.

News

"Sicherheit hat immer oberste Priorität"

Videointerview (Teil 2): Nach dem Unglück an der japanischen Ostküste vom 11. März 2011 haben Bundesrat und Parlament beschlossen, keine neuen Kernkraftwerke zu bauen und aus der Kernenergie auszusteigen. Um seine Aufgabe erfüllen zu können, darf sich das ENSI weder von politischen noch von wirtschaftlichen Fragen ablenken lassen.

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Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat in den vergangenen zwölf Monaten die Ereignisse in Fukushima intensiv analysiert. Gestützt auf den bisherigen Erkenntnissen hat es zusätzliche Nachweise von den Betreibern gefordert und erste Massnahmen angeordnet, um die Sicherheit der Schweizer Kernkraftwerke weiter zu verbessern. Auch wenn nach heutigem Stand gesagt werden kann, dass die Schweizer Kernkraftwerke sicher sind, gehen die Arbeiten weiter.

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Lessons Fukushima 11032011

Das ENSI hat die Ereignisse in Fukushima im vergangenen Jahr detailliert aufgearbeitet und Ende Oktober die Lessons Learned dazu präsentiert. Um das Optimierungspotenzial zu identifizieren, wurden 37 Prüfpunkte erarbeitet. Der Aktionsplan, der noch dieses Jahr wirksam wird, folgt Ende Februar. Er ist auf vier Jahre angelegt.

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Der japanische Premierminister Yoshihiko Noda erklärte am Freitag die havarierten Reaktoren von Fukushima Dai-ichi als „kalt abgeschaltet“. Das bedeutet, dass die Temperatur des Kühlwassers weniger als 100 Grad Celsius beträgt und dass keine Kettenreaktionen mehr auftreten dürfen.

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Die Gefahr eines Bruchs des Wohlensee-Staudamms ist nach den derzeit vorliegenden ausgewerteten Daten nicht gegeben. Das ENSI hat aber nach den Ereignissen in Fukushima am 1. April 2011 vom Betreiber per Verfügung verlangt, aufgrund der neuen Erkenntnisse noch einmal einen Sicherheitsnachweis zu erbringen. Sollte dieser ergeben, dass das Kernkraftwerk Mühleberg (KKM) nicht sicher ist, wird dieses ausser Betrieb genommen.

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