Geologe Marcos Buser stützt Tiefenlagerung für hochaktive Abfälle
Radioaktive Abfälle sind in geologischen Tiefenlagern zu entsorgen. Kurzlebige schwachaktive Abfälle sollen davon ausgenommen und oberflächennah in Abklinglager eingebracht werden. Zudem sollte ein oberflächennahes Langzeitzwischenlager für hochaktive und langlebige Abfälle geprüft werden. Zu diesen Schlüssen kommt Marcos Buser in seinem Bericht „«Hüten» versus «Endlagern»: Eine Standortbestimmung 2014“.
Das schweizerische Kernenergiegesetz schreibt vor, dass die Entsorgung radioaktiver Abfälle mit geologischen Tiefenlagern sichergestellt werden muss. Zudem sieht die Strahlenschutzverordnung die Abklinglagerung von schwachaktiven Abfällen über einen Zeitraum von 30 Jahren vor. In der öffentlichen Diskussion der Sicherheit von Tiefenlagern wird aber oft auch auf die Möglichkeit des langfristigen „Hütens“ radioaktiver Abfälle hingewiesen. In einem solchen Konzept würde man die Abfälle in Gebäuden oder oberflächennahen Kavernen während Jahrtausenden einlagern.
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat deshalb Marcos Buser, ehemaliges Mitglied der Kommission für nukleare Sicherheit KNS, beauftragt, die Ergebnisse seines 1998 für die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen HSK erstellten Berichts „«Hüte»-Konzept versus Endlagerung“ neu zu überprüfen und aktuelle Entwicklungen einzubeziehen. Eines der zentralsten Ergebnisse der Studie vor 16 Jahren war, dass die Dauerlagerung an der Oberfläche in speziellen Zwischenlagern Risiken birgt, die bei einem verfüllten Tiefenlager nicht bestehen.
Es braucht passive und aktive Sicherheitsmassnahmen
Im nun vorliegenden Bericht „«Hüten» versus «Endlagern»: Eine Standortbestimmung 2014“ kommt Marcos Buser zum Schluss, dass passive und aktive Sicherheitsmassnahmen nicht gegeneinander ausgespielt werden sollten. Es brauche sie beide in verschiedenen Zeitabschnitten beziehungsweise für unterschiedliche Aufgabenstellungen.
„Die Zwischenlagerung ist auf aktive Planungs-, Sicherheits-, Sicherungs- und Begleitmassnahmen angewiesen“, heisst es im Bericht. Dagegen sollte die definitive und dauerhafte Einlagerung ausschliesslich auf passiven Sicherheitsmassnahmen beruhen, mit einer Ausnahme: „Der Schutz vor dem Eindringen in das tiefe Endlager und die Erinnerungskultur bleiben über einen Zeitraum von einigen tausend Jahren und sogar länger zu gewährleisten – eine weitere grosse Herausforderung für die Gesellschaften der Zukunft.“
Gesellschaft zu wenig stabil für „Hüten“ von Langzeitrisiken
Der Autor weist darauf hin, dass einem „Hüten“ von Langzeit-Risiken wie jenem der radioaktiven Abfälle über lange gesellschaftliche Zeiträume nicht zugestimmt werden kann. Die Geschichte zeige derart eindeutig, dass nicht auf eine dauerhafte Stabilität von Gesellschaften gesetzt werden könne. „Die Idee des ewigen «Hütens» radioaktiver Abfälle und die Konzeptionen des Dauerlagers sind aus diesem Blickwinkel als obsolet anzusehen“, schreibt Marcos Buser in seinem Fazit.
Das ENSI sieht mit diesem Bericht seine Position bestätigt, dass das „Hüten“ der radioaktiven Abfälle keine Langfristlösung ist.
Ergebnisse der Studie
Zwischenlagerung über längere Zeiträume
Aktive und passive Sicherheit
Abklinglager
Empfehlungen der Studie
a) Abklinglager für kurzlebige schwachaktive Abfälle vorzusehen, gesetzlich zu erlauben, zu planen und einzurichten; aufgrund der Lagerdauer von 300 Jahren sollten solche Abklinglager im Auftrag des Staates betrieben werden.
b) SMA-Tiefenlager möglichst gezielt anzugehen und umzusetzen. Dabei sollen auch Lösungen für Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung (MIF) bereitgestellt werden, die weit über das bisher vorgesehene Verschlussdatum hinausgehen (siehe dazu Zeitpläne der Nagra in Nagra 2008)
c) ein zentrales, gut geschütztes oberflächennahes Langzeitzwischenlager insbesondere für hochaktive und langlebige Abfälle einzurichten, bis ein Tiefenlager oder eine andere Lösung umsetzbar wird. Es ist zentral dafür zu sorgen, dass Sicherheit auch bei weniger stabilen gesellschaftlichen Situationen möglichst gut gewährleistet werden kann; die Ausleuchtung solcher Situationen sollte möglichst gezielt erfolgen;
d) die Planung für Tiefenlager für hochaktive Abfälle fortzusetzen unter Einbezug der Möglichkeiten von internationalen Beteiligungen;
e) die Forschung und Entwicklung gemäss Art. 86 Kernenergiegesetz stark auszudehnen, insbesondere auf von Betreibern von Kernkraftwerken unabhängige wissenschaftliche Institutionen, Fachbüros und Experten