Planung für Notfallübungen aus der Richtlinie ENSI-B11 ausgelagert
Ab dem 1. Januar 2021 ist der Übungsplan nicht mehr Bestandteil der Richtlinie zu den Notfallübungen ENSI-B11. Mit der Aktualisierung bis 2031 wurde der Übungsplan, den das ENSI für die Schweizer Kernanlagen festlegt, neu als separates Papier den Kernanlagen und Notfallpartnern zugestellt.
Die Richtlinie ENSI-B11 regelt die Anforderungen an Notfallübungen der Schweizer Kernkraftwerke, des Zentralen Zwischenlagers, des Paul Scherrer Instituts und weiteren Forschungseinrichtungen in Basel und Lausanne. Zusätzlich gibt die Richtline vor, wie die im Rahmen des radiologischen Notfallschutzes in der Umgebung der Kernanlagen durchzuführenden Gesamtnotfallübungen unter der Leitung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz abzuwickeln sind.
Per 1. Januar 2021 erfolgt eine sogenannte Kanzleirevision der Richtlinie ENSI-B11, mit der Anhang 3 entfällt: Der Anhang enthält den Übungsplan für die Jahre 2013 bis 2021 und wird von einer neuen Aktennotiz abgelöst. Das ENSI hat in dieser Aktennotiz den Übungsplan 2021 bis 2031 bestimmt und diesen den Kernanlagen und Notfallpartnern direkt zugestellt. Entsprechende Verweise sind in der angepassten Version der Richtlinie enthalten. Die Anforderungen an die Notfallübungen selbst und deren Periodizität bleiben in der ENSI-B11 unverändert.