Schweiz-Frankreich: die periodischen Sicherheitsüberprüfungen im Vordergrund des diesjährigen virtuellen Treffens

(Bild: MicroStockHub)

Am 13. und 14. Januar 2021 fand die 30. Sitzung der Commission franco-suisse virtuell statt. Die Vertreter der Aufsichtsbehörden informierten sich gegenseitig über die aktuellen Projekte im Bereich der nuklearen Sicherheit und Entsorgung.

Nach einer Coronavirus-bedingten Pause im vergangenen Jahr behandelte die 30. Sitzung der Commission franco-suisse unter anderen die Situation der periodischen Sicherheitsüberprüfung der Kernkraftwerke (KKW) Beznau und Gösgen und diverser französischer KKW.

«Je älter die KKW werden, desto ausführlicher ist die periodische Überprüfung ihrer Sicherheit. Diese stellt sicher, dass die KKW bis zu ihrer Stilllegung mit einer bedeutenden Sicherheitsreserve betrieben werden können», betonte Marc Kenzelmann, der dem jährlichen Treffen zwischen der Schweiz und Frankreich zur nuklearen Sicherheit zum ersten Mal als ENSI-Direktor beiwohnte.

Periodische Überprüfung und Langzeitbetrieb

Inhaber einer Betriebsbewilligung für ein KKW müssen gemäss der Kernenergieverordnung von 2004 alle zehn Jahre eine umfassende Sicherheitsprüfung durchführen, eine sogenannte periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ).

Für KKW, die voraussichtlich über 40 Jahre betrieben werden, ist entsprechend der Kernenergieverordnung ein Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb als Bestandteil der PSÜ einzureichen.

Die aktuellste ENSI-Stellungnahme zu einer PSÜ ist die zur PSÜ des KKW Leibstadt. Die PSÜ zur KKW Beznau (Überprüfungszeitraum 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2016) und Gösgen (Überprüfungszeitraum 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2017) sind bereits durchgeführt und werden zurzeit vom ENSI geprüft.

Ein anderes Schwerpunktthema der diesjährigen Sitzung war der Umgang mit der Corona-Pandemie sowohl in den Kernanlagen als auch in den Aufsichtsbehörden der beiden Länder. Andere Themen der Kommissionssitzung waren der Stand der Stilllegung der KKW Mühleberg und Fessenheim in Frankreich sowie die regulatorischen, rechtlichen, politischen und technischen Entwicklungen und Veränderungen in den beiden Ländern. Ausserdem gab es einen intensiven Erfahrungs- und Meinungsaustausch zu den Themen Strahlenschutz, Entsorgung und Notfallschutz. Die Schweizer Delegation bestand aus Vertretern des ENSI (Delegationsleitung), des Bundesamtes für Gesundheit und des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (Nationale Alarmzentrale), sowie einem Vertreter der Kantone. Auf französischer Seite war die Autorité de sûreté nucléaire ASN an der Sitzung vertreten. Die nächste Sitzung wird 2022 in Frankreich stattfinden.